Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R675
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Radausführung: 42R6755.07 42R6755.07P
Radgröße: 7½Jx16H2 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 755 kg 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3U, 3T, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 2/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 3U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142 Superb 205/50R16 A02) bis A10)
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)V00n)
e11*98/14*0187*23 min. 1020/1060max. 1210/1060 5/112/57,1
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45)
Octavia Combi A95) K03)
(nicht für Scout)
215/50R16
225/50R16
K04)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E06)E45)
K03)K04)K37)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06)
Octavia Combi RS A95) K03)
215/50R16 M+S
225/50R16 M+S
K04)K37)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
103 bis 110 Octavia Scout 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06)
K01)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
K04)
225/50R16 M+S
K04)K37)
225/55R16 M+S
K04)K37)K44)
e11*2001/116*0230*41 5/112/57,1
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 4/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45)
Octavia Combi A95) K03)
(nicht für Scout)
215/50R16
225/50R16
K04)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E06)E45)
K03)K04)K37)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06)
Octavia Combi RS A95) K03)
215/50R16 M+S
225/50R16 M+S
K04)K37)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06)
K01)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
K04)
225/50R16 M+S
K04)K37)
225/55R16 M+S
K04)K37)K44)
e11*2007/46*0012*08 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Superb 205/55R16 A01) bis A10)
(Limousine) K03) E06)K04)
225/50R16
K01)K45)
e11*2001/116*0326*17 1200/1250(0) 5/112/57,1
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
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Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 5/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Superb 205/55R16 A01) bis A10)
(Limousine) K03) E06)K04)
225/50R16
K01)K45)
e11*2007/46*0014**08 1200/1250(0) 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A01) bis A10)
A93) K01)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)K04)
215/60R16
A93)K04)
225/50R16
A93)K02)
225/55R16
A93)K02)
235/50R16
K02)
235/55R16
K02)
245/50R16
K02)
255/50R16
K02)
e11*2007/46*0010*10 1200/1250(0) 5/112/57,1
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 6/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A01) bis A10)
A93) K01)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)K04)
215/60R16
A93)K04)
225/50R16
A93)K02)
225/55R16
A93)K02)
235/50R16
K02)
235/55R16
K02)
245/50R16
K02)
255/50R16
K02)
e11*2007/46*0034*07 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 7/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17,).
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 8/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
nach außen zu treiben oder zu kürzen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.
K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filz-
innenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45728
Nr. : RA-000531-B0-104
Anlage-Nr. : 39c
Seite : 9/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R675
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 39c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2011
RA-000531-B0-104-39c~SK-5-112-57-ET35_42R675.docx