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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     1/7                                                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                           54R7705
Art des Sonderrades:                                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                                  54R7705.07
Radgröße:                                                                         7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                             112 mm
Lochzahl:                                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                                            76,0 mm
Zentrierart:                                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                   2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                                  710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                          2251 mm

Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                            Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                           moment
1Z, 3U, 3T, 5L                                             Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704 120 Nm
                                                           Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm


Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Skoda Superb             215/45R17                                                   A02) bis A10)

                                                               225/45R17

e11*98/14*0187*23E   min. 1020/1060(0) max. 1210/1060(0)                                           5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     2/7                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118   Octavia,                205/50R17                                   A01) bis A10)
              Octavia Kombi           K03)

                                          215/45R17
                                          K03)

                                          225/45R17
                                          K03)K04)K36)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                  K01)K04)K36)V00)
 125 bis 147           Octavia RS,        205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                       Octavia RS Kombi                                           K03)K04)K36)
                                          225/45R17

103 bis 118            Octavia Scout      205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                  K01)K37)
                                          215/50R17 M+S
                                          K04)

                                          225/45R17
e11*2001/116*0230*41   1100/1230(0)                                               5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     3/7                                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 118   Octavia,                205/50R17                                    A01) bis A10)
              Octavia Kombi           K03)

                                           215/45R17
                                           K03)

                                           225/45R17
                                           K03)K04)K36)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                   K01)K04)K36)V00)
 125 bis 147          Octavia RS,          205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                      Octavia RS Kombi                                             K03)K04)K36)
                                           225/45R17

 103 bis 118          Octavia Scout        205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                   K01)K37)
                                           215/50R17 M+S
                                           K04)

                                           225/45R17
e11*2007/46*0012*08   1100/1230(01245)                                             5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Skoda Superb             205/50R17                                   A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                                   K03)K04)
                                       225/45R17

 191                  Skoda Superb         205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)                                           K03)K04)
                                           225/45R17

e11*98/14*0326*17     1200/1250(0)                                                 5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     4/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Skoda Superb             205/50R17                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                         K03)K04)
                                       225/45R17

 191                   Skoda Superb         205/50R17 M+S                A01) bis A10)
                       (Limousine, Kombi)                                K03)K04)
                                            225/45R17

e11*2007/46*0014**08   1200/1250(0)                                      5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              205/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                                      A93)

                                            205/55R17 M+S
                                            A93)

                                            215/50R17
                                            A01)A93)K01)K04)

                                            215/55R17
                                            A01)K01)K04)

                                            225/45R17
                                            A93)

                                            225/50R17
                                            A01)K01)K04)

                                            235/50R17
                                            A01)K01)K02)
e11*2007/46*0010*10    1200/1250                                         5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     5/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/55R17 M+S
                                        A93)

                                        215/50R17
                                        A01)A93)K01)K04)

                                        215/55R17
                                        A01)K01)K04)

                                        225/45R17
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        A01)K01)K04)

                                        235/50R17
                                        A01)K01)K02)
e11*2007/46*0034*07   1200/1250                                         5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000638-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.

RA-000638-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     7/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7705


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
     Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
       nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011




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