Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37c
Seite : 1/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7705.37
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 49 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2251 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3T, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, ZP 50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
RA-000638-A0-104-37c~SK-5-112-57-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37c
Seite : 2/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi ,
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
125 bis 147 Octavia RS, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Octavia RS Kombi
225/45R17
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17 M+S
225/45R17
225/50R17
e11*2001/116*0230*41 1100/1230(0) 5/112/57,1
RA-000638-A0-104-37c~SK-5-112-57-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37c
Seite : 3/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 118 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
125 bis 147 Octavia RS, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Octavia RS Kombi
225/45R17
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17 M+S
225/45R17
225/50R17
e11*2007/46*0012*08 1100/1230(0) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
e11*98/14*0326*14 1200/1250(0) 5/112/57,1
RA-000638-A0-104-37c~SK-5-112-57-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37c
Seite : 4/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
e11*2007/46*0014*05 1200/1250(0) 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17
215/55R17
A01)K48)
225/45R17
225/50R17
e11*2007/46*0010*10 1200/1250 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17
215/55R17
A01)K48)
225/45R17
225/50R17
e11*2007/46*0034*07 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
RA-000638-A0-104-37c~SK-5-112-57-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37c
Seite : 5/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10mm
warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 37c
Seite : 6/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 37c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011
RA-000638-A0-104-37c~SK-5-112-57-ET49_54R7705.docx