Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R6755.272
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3T, 5L Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- - 120 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-000523-A0-104-25c~SK-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10)E06)
Octavia Kombi A95)E46) K03)
205/55R16 M+S
A95)
215/50R16
E46)
125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10)E06)
Octavia Kombi RS K03)
103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
225/55R16
A01)K01)
235/50R16
A01)K01)
e11*2001/116*0230*36 Lim. 1100/1150 5/112/57,1
Kom.1100/1230(0)
Skout 1100/1230(0)
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10)E06)
Octavia Kombi A95)E46) K03)
205/55R16 M+S
A95)
215/50R16
E46)
125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10)E06)
Octavia Kombi RS K03)
103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
225/55R16
A01)K01)
235/50R16
RA-000523-A0-104-25c~SK-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A01)K01)
e11*2007/46*0012*03 1100/1230(01245) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Superb 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) E06)
225/50R16
A01)K04)
e11*98/14*0326*12 1200/1250(0) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Superb 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) E06)
225/50R16
A01)K04)
e11*2007/46*0014**03 1200/1250(0) 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
A01)K01)
235/55R16
A01)K01)K48)
245/50R16
A01)K01)K04)
e11*2007/46*0010*05 1200/1250(0) 5/112/57,1
RA-000523-A0-104-25c~SK-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
A01)K01)
235/55R16
A01)K01)K48)
245/50R16
A01)K01)K04)
e11*2007/46*0034*02 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000523-A0-104-25c~SK-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000523-A0-104-25c~SK-5-112-57-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
Die Anlage Nr. 25c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 02.06.2010
RA-000523-A0-104-25c~SK-5-112-57-ET45_41R6755.doc
RA-000523-A0-104-25c~SK-5-112-57-ET45_41R6755.doc