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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 48R6755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         48R6755.03
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2060 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1U, 5J, 6Y                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    2/8                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                          1U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*95/54*0066*.., e11*2001/116*0066*
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 132   Skoda Octavia,            205/50R16                                           A02) bis A10)
              Skoda Octavia Kombi,
              Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16

                                                    225/45R16

                                                    225/50R16
                                                    A01)K04)K31)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                            V00n)
e11*95/54*0066*44     2WD:1000/1000 4WD:1000/1070                                           5/100/57



Typ:                         1U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110    Octavia,               205/50R16                                             A02) bis A10)
               Octavia Kombi
                                      205/55R16

                                                    225/45R16

                                                    225/50R16
                                                    A01)K04)K31)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                            V00n)
e11*2007/46*0011*03   1000/1000(0)                                                          5/100/57




RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    3/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                         6Y
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 85    Skoda Fabia              195/45R16                         A01) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi,                                        K03)
               Stufenheck)             205/45R16
                                       K04)

                                                      215/40R16
                                                      K04)

96                  Skoda Fabia RS                    205/45R16          A01) bis A10)
                                                      K03)K04)

                                                      215/40R16
                                                      K03)K04)

e1*98/14*0123*43E   bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800                      5/100/57




RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    4/8                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 77    Skoda Roomster          195/45R16                                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)K04)                                      K42)

                                                                     205/45R16
                                                                     A93)K01)K04)

                                                                     215/40R16
                                                                     K01)K02)

                                                                     215/45R16
                                                                     K01)K02) K43)
59 bis 77              Skoda Roomster Scout                          195/45R16          A01) bis A10)
                                                                     A93)               K42)

                                                                     205/45R16
                                                                     A93) K04)

                                                                     215/40R16
                                                                     K03)K04)

                                                                     215/45R16
                                                                     K03)K04) K43)
44 bis 77              Skoda Fabia                                   195/45R16          A01) bis A10) E48)
                                                                     A93)K01)K04)

                                                                     205/45R16
                                                                     A93)K01)K04)

                                                                     215/40R16
                                                                     K01)K04)

                                                                     215/45R16
                                                                     K01)K04)K42)K43)
e11*2001/116*0291*26   960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster                      5/100/57




RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    5/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 77    Skoda Roomster          195/45R16                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)K04)                      K42)

                                             205/45R16
                                             A93)K01)K04)

                                             215/40R16
                                             K01)K02)

                                             215/45R16
                                             K01)K02) K43)
59 bis 77             Skoda Roomster Scout   195/45R16                  A01) bis A10)
                                             A93)                       K42)

                                             205/45R16
                                             A93) K04)

                                             215/40R16
                                             K03)K04)

                                             215/45R16
                                             K03)K04) K43)
44 bis 77             Skoda Fabia            195/45R16                  A01) bis A10) E48)
                                             A93)K01)K04)

                                             205/45R16
                                             A93)K01)K04)

                                             215/40R16
                                             K01)K04)

                                             215/45R16
                                             K01)K04)K42)K43)
e11*2007/46*0013*02   960/1000 (1000)                                   5/100/57




RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 63     Skoda Praktik           195/45R16                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)K04)                      K42)

                                      205/45R16
                                      A93)K01)K04)

                                      215/40R16
                                      K01)K02)

                                      215/45R16
                                      K01)K02) K43)
N083 NT01     960/1000(1000)                                            5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
     nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. :                      RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R6755


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoß-
       fängeroberkante aufzuweiten.
     - Sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
       100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoß-
       leiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutz-
     leiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
     kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .


Essen, 22.06.2010
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc




RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
						
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