Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 48R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 48R6755.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1U, 5J, 6Y Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*.., e11*2001/116*0066*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Octavia, 205/50R16 A02) bis A10)
Skoda Octavia Kombi,
Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01)K04)K31)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
e11*95/54*0066*44 2WD:1000/1000 4WD:1000/1070 5/100/57
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Octavia, 205/50R16 A02) bis A10)
Octavia Kombi
205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01)K04)K31)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
e11*2007/46*0011*03 1000/1000(0) 5/100/57
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Anlage-Nr. : 7b
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 6Y
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10)
(Schrägheck, Kombi, K03)
Stufenheck) 205/45R16
K04)
215/40R16
K04)
96 Skoda Fabia RS 205/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)
215/40R16
K03)K04)
e1*98/14*0123*43E bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800 5/100/57
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 77 Skoda Roomster 195/45R16 A01) bis A10)
A93)K03)K04) K42)
205/45R16
A93)K01)K04)
215/40R16
K01)K02)
215/45R16
K01)K02) K43)
59 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A01) bis A10)
A93) K42)
205/45R16
A93) K04)
215/40R16
K03)K04)
215/45R16
K03)K04) K43)
44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10) E48)
A93)K01)K04)
205/45R16
A93)K01)K04)
215/40R16
K01)K04)
215/45R16
K01)K04)K42)K43)
e11*2001/116*0291*26 960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster 5/100/57
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 77 Skoda Roomster 195/45R16 A01) bis A10)
A93)K03)K04) K42)
205/45R16
A93)K01)K04)
215/40R16
K01)K02)
215/45R16
K01)K02) K43)
59 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A01) bis A10)
A93) K42)
205/45R16
A93) K04)
215/40R16
K03)K04)
215/45R16
K03)K04) K43)
44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10) E48)
A93)K01)K04)
205/45R16
A93)K01)K04)
215/40R16
K01)K04)
215/45R16
K01)K04)K42)K43)
e11*2007/46*0013*02 960/1000 (1000) 5/100/57
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 63 Skoda Praktik 195/45R16 A01) bis A10)
A93)K03)K04) K42)
205/45R16
A93)K01)K04)
215/40R16
K01)K02)
215/45R16
K01)K02) K43)
N083 NT01 960/1000(1000) 5/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoß-
fängeroberkante aufzuweiten.
- Sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoß-
leiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutz-
leiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 22.06.2010
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc
RA-000530-A0-104-07b~SK-5-100-57-ET35_48R6755.doc