Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22f
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3T, 5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000352-L0-015-22f~SK-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22f
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi ,
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
125 bis 147 Octavia RS, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Octavia RS Kombi
225/45R17
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17 M+S
225/45R17
225/50R17
e11*2001/116*0230*38 1100/1230(0) 5/112/57,1
RA-000352-L0-015-22f~SK-5-112-57-ET50.doc
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Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22f
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 118 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
125 bis 147 Octavia RS, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Octavia RS Kombi
225/45R17
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17 M+S
225/45R17
225/50R17
e11*2007/46*0012*05 1100/1230(0) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
e11*98/14*0326*14 1200/1250(0) 5/112/57,1
RA-000352-L0-015-22f~SK-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22f
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R17
e11*2007/46*0014*05 1200/1250(0) 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17
215/55R17
A01)K48)
225/45R17
225/50R17
e11*2007/46*0010*07 1200/1250 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A02) bis A10)
205/55R17 M+S
215/50R17
215/55R17
A01)K48)
225/45R17
225/50R17
e11*2007/46*0034*05 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
RA-000352-L0-015-22f~SK-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22f
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10mm
warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
RA-000352-L0-015-22f~SK-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22f
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 22f mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010
RA-000352-L0-015-22f~SK-5-112-57-ET50.doc