Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 100 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1 geprüfte Radlast: 620 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1U, 6Y, 5J Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ: 1U ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Octavia, 205/50R16 A02) bis A10) Skoda Octavia Kombi, Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16 225/45R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10) V00n) e11*95/54*0066*45 2WD:1000/1000 4WD:1000/1070 5/100/57 RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 1U ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Skoda Octavia, 205/50R16 A02) bis A10) Skoda Octavia Kombi, Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16 225/45R16 A01)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10) V00n) e11*2007/46* 0011*04 2WD:1000/1000 5/100/57 Typ: 6Y ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 85 Skoda Fabia 195/45R16 A02) bis A10) (Schrägheck, Kombi, Stufenheck) 205/45R16 96 Skoda Fabia RS 205/45R16 e1*98/14*0123*43E 960/840 5/100/57 RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 5J ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 77 Skoda Roomster 195/45R16 A01) bis A10) A93) K04) 205/45R16 A93)K04) 215/40R16 K03)K04)K42) 215/45R16 K03)K04)K42) 55 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A02) bis A10) A93) 205/45R16 A93) 215/40R16 A01)K04)K42) 215/45R16 A01)K04)K42) 44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10)E48) A93) K04) 205/45R16 A93)K03) 215/40R16 K01) 215/45R16 K01) 132 Skoda Fabia RS 195/45R16 M+S A01) bis A10) A93) K04) 205/45R16 M+S A93)K03) 215/40R16 M+S K01) 215/45R16 M+S K01) e11*2001/116*0291*29 960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster 5/100/57 RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 5J ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 Skoda Roomster, 195/45R16 A01) bis A10) Skoda Praktik A93) K04) 205/45R16 A93)K04) 215/40R16 K03)K04)K42) 215/45R16 K03)K04)K42) 59 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A02) bis A10) A93) 205/45R16 A93) 215/40R16 A01)K04)K42) 215/45R16 A01)K04)K42) 44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10)E48) A93) K04) 205/45R16 A93)K03) 215/40R16 K01) 215/45R16 K01) e11*2007/46*0013*07 960/1000(849) 5/100/57 RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 5J ABE / EG-Genehmigung: N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 63 Skoda Praktik 195/45R16 A01) bis A10) A93) K04) 205/45R16 A93) 215/40R16 K03)K42) 215/45R16 K03)K42) N083 NT01 960/1000(1000) 5/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallventile zulässig. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbo-Motor (Diesel und Benzin) ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. (Kontrollmöglichkeit der ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten. RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011 RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx