Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 100
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1U, 5J, 6Y Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000352-M0-015-09c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi, A01) L21)
Octavia Kombi 4x4
205/45R17
215/40R17
225/45R17
A01)K32) L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K32)V00n)
e11*95/54*0066*44 2WD:1000/1000 4WD:1000/1070 5/100/57
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi A01) L21)
205/45R17
215/40R17
225/45R17
A01)K32) L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K32)V00n)
e11*2007/46* 0011*04 2WD:1000/1000 5/100/57
Typ: 6Y
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 195/40R17 A02) bis A10)
(Schrägheck, Kombi,
Stufenheck) 205/40R17
A01)G79)K03)
96 Skoda Fabia RS 205/40R17 A01) bis A10)
K03)
e1*98/14*0123*43E bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800 5/100/57
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Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 77 Skoda Roomster 195/45R17 A01) bis A10)
K04)
205/40R17
215/35R17
K03)K42)
215/40R17
K03)K42)K43)
55 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R17 A02) bis A10)
205/40R17
215/35R17
A01)K04)K42)
215/40R17
A01)K04)K42)K43)
44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R17 A01) bis A10)
K04)
205/40R17
K01)
215/35R17
K01)
215/40R17
K01)
132 Skoda Fabia RS 195/45R17 M+S A01) bis A10)
K04)
205/40R17
K01)
215/35R17
K01)
215/40R17
K01)
e11*2001/116*0291*27 960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster 5/100/57
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Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 Skoda Roomster, 195/45R17 A01) bis A10)
Skoda Praktik K04)
205/40R17
215/35R17
K03)K42)
215/40R17
K03)K42)K43)
59 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R17 A02) bis A10)
205/40R17
215/35R17
A01)K04)K42)
215/40R17
A01)K04)K42)K43)
44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R17 A01) bis A10)
K04)
205/40R17
K01)
215/35R17
K01)
215/40R17
K01)
e11*2007/46*0013*08 960/1000 (1000) 5/100/57
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 63 Skoda Praktik 195/45R17 A01) bis A10)
K04)
205/40R17
215/35R17
K03)K42)
215/40R17
K03)K42)K43)
N083NT01 960/1000(1000) 5/100/57
RA-000352-M0-015-09c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000352-M0-015-09c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G79) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 205/45R16 nicht bereits serienmäßig
eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoff-Innenkotflügel, im Bereich ab
Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus
anzulegen.
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.
L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen
Radhaus der zum Ladeluftkühler führende Luftkanal zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen,
(Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
anzuwenden. Entfällt bei Fz.-Ausf. mit Serienbereifung 205/50R17 .
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 07.10.2011
RA-000352-M0-015-09c~SK-5-100-57-ET38.docx