Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BM 807
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 112G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3U, 3T, 5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 3U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142 Skoda Superb 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
235/40R17
A01)K03)K40)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
vorne hinten Hinweise
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K40)V00n)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K40)V00n)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
A01)K03) K40)V00n)
235/40R17 245/40R17 A01) bis A10)
A01)K03) K40)V00n)
e11*98/14*0187*23E min. 1020/1060max. 1210/1060 5/112/57,1
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Octavia 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) K01)
205/50R17
E46)K36) M00)
215/45R17
E46)K04)
225/45R17
K04)K36)
235/40R17
K02)K36)
245/40R17
K02)K28)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) E45)
K01)K02)K28)K37)V00n)
235/40R17 245/40R17 A01) bis A10) E45)
K01)K02)K28)K37)V00n)
e11*2001/116*0230*39 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A01) bis A10)
K03)M00)
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K01)K04)K36)
235/45R17
K01)K04)K37)
245/40R17
K01)K04)K28)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K28)K37)V00n)
235/40R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2001/116*0230*39 1100/1230(0) 5/112/57,1
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Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Octavia 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) K01)
205/50R17
E46)K36) M00)
215/45R17
E46)K04)
225/45R17
K04)K36)
235/40R17
K02)K36)
245/40R17
K02)K28)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) E45)
K01)K02)K28)K37)V00n)
235/40R17 245/40R17 A01) bis A10) E45)
K01)K02)K28)K37)V00n)
e11*2007/46*0012*07 1100/1230(1245) 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
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Anlage-Nr. : 5b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A01) bis A10)
K03)M00)
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K01)K04)K36)
235/45R17
K01)K04)K37)
245/40R17
K01)K04)K28)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K28)K37)V00n)
235/40R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2007/46*0012*07 1100/1230(1245) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)M00) K04)K45)
225/45R17
K03)
235/45R17
K01)K46)K47)
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi K03)M00) K04)K45)
225/45R17
K03)K04)
235/45R17
K01)K46)K47)
e11*98/14*0326*15 1200/1250(1214) 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)M00) K04)K45)
225/45R17
K03)
235/45R17
K01)K46)K47)
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)M00) K04)K45)
225/45R17
K03)K04)
235/45R17
K01)K46)K47)
e11*2007/46*0014*07 1200/1250(1244) 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A01) bis A10)
K04)M00) K01)
205/55R17 M+S
K04)M00)
215/50R17
K04)M00)
215/55R17
K04)M00)
225/45R17
K04)
225/50R17
K02)
235/45R17
K02)
235/50R17
K02)K48)
245/45R17
K02)
255/45R17
K02)
e11*2007/46*0010*08 1200/1250(1074) 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A01) bis A10)
K04)M00) K01)
205/55R17 M+S
K04)M00)
215/50R17
K04)M00)
215/55R17
K04)M00)
225/45R17
K04)
225/50R17
K02)
235/45R17
K02)
235/50R17
K02)K48)
245/45R17
K02)
255/45R17
K02)
e11*2007/46*0034*06 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
nach außen zu treiben oder zu kürzen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
um 10 mm zu kürzen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten zu kürzen.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.03.2011
RZ-064288-C0-306-05b~SK-5-112-57-ET35.docx