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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    1/8                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R7805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      51R7805.03
Radgröße:                                             8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                      700 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2050 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
1U,6Y,5J                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50397 120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    2/8                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                           1U
ABE / EG-Genehmigung:          e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 132    Octavia,                  205/50R17                                         A02) bis A10)
               Octavia Kombi,            A01)K32)M00)
               Octavia Kombi 4x4
                                         205/45R17
                                         M00)

                                                   215/45R17
                                                   A01)K32)

                                                   225/45R17
                                                   A01)K31)K33)

                                                   215/40R17

                                                   235/40R17
                                                   A01)K31)K33)

                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                           K31)V00n)
                                                   215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                           K31)V00n)
e11*95/54*0066*44E   2WD:1000/1000 4WD:1000/1070                                           5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    3/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         1U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110    Octavia,               205/50R17                                               A02) bis A10)
               Octavia Kombi          A01)K32)M00)

                                                      205/45R17
                                                      M00)

                                                      215/45R17
                                                      A01)K32)

                                                      225/45R17
                                                      A01)K31)K33)

                                                      215/40R17

                                                      235/40R17
                                                      A01)K31)K33)
                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne                hinten
                                                      215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                              K31)V00n)
                                                      215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                              K31)V00n)
e11*2007/46* 04     2WD:1000/1000 (1015)                                                      5/100/57



Typ:                          6Y
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 85    Skoda Fabia              205/40R17                                              A01) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi,      G79) K03)K04)
               Stufenheck)
                                       215/35R17
                                       K01)K02)K28)

                                                      225/35R17
                                                      K01)K02)K28)

 96                 Skoda Fabia RS                    205/40R17
                                                      K03)K04)

                                                      215/35R17
                                                      K01)K02)K28)

e1*98/14*0123*43E   bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800                                           5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    4/8                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 77    Skoda Roomster          205/40R17                                         A01) bis A10)
                                      K01)K04)K42)

                                                                     215/35R17
                                                                     K01)K02)K42)

                                                                     215/40R17
                                                                     K01)K02)K42)K43)

                                                                     225/35R17
                                                                     K01)K02)K42)
 55 bis 77             Skoda Roomster Scout                          205/40R17          A01) bis A10)
                                                                     K03)K04)K42)

                                                                     215/35R17
                                                                     K01)K04)K42)

                                                                     215/40R17
                                                                     K01)K04)K42)K43)

                                                                     225/35R17
                                                                     K01)K02)K42)
 44 bis 132            Skoda Fabia,                                  205/40R17          A01) bis A10)E48)
                       Skoda Fabia RS                                K01)K04)K42)K43)

                                                                     215/35R17
                                                                     K01)K02)K42)

                                                                     215/40R17
                                                                     K01)K02)K42)K43)

                                                                     225/35R17
                                                                     K01)K02)K42)K43)
e11*2001/116*0291*29   960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster                      5/100/57




RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    5/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          5J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 77    Skoda Roomster,          205/40R17                         A01) bis A10)
              Skoda Praktik            K01)K04)K42)

                                             215/35R17
                                             K01)K02)K42)

                                             215/40R17
                                             K01)K02)K42)K43)

                                             225/35R17
                                             K01)K02)K42)
 59 bis 77            Skoda Roomster Scout   205/40R17                   A01) bis A10)
                                             K03)K04)K42)

                                             215/35R17
                                             K01)K04)K42)

                                             215/40R17
                                             K01)K04)K42)K43)

                                             225/35R17
                                             K01)K02)K42)
 44 bis 77            Skoda Fabia            205/40R17                   A01) bis A10)E48)
                                             K01)K04) K42)K43)

                                             215/35R17
                                             K01)K02)K42)

                                             215/40R17
                                             K01)K02)K42)K43)

                                             225/35R17
                                             K01)K02)K42)K43)
e11*2007/46*0013*07   960/1000(1000)                                     5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 63    Skoda Praktik          205/40R17                          A01) bis A10)
                                     K01)K04)K42)

                                     215/35R17
                                     K01)K02)K42)

                                     215/40R17
                                     K01)K02)K42)K43)

                                     225/35R17
                                     K01)K02)K42)
N083NT01      960/1000(1000)                                            5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
     nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G79) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 205/45R16 nicht bereits serienmäßig einge-
     tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
       Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
     - Sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
       100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleis-
       te, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) ab-
       zutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoff-Innenkotflügel, im Bereich ab Seiten-
     schutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzule-
     gen.

K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbo-Motor (Diesel und Benzin) ist im rechten vorderen
     Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
     (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutz-
     leiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
     kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011

RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
						
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