Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R7805.03
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Skoda (CZ)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1U,6Y,5J Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi, A01)K32)M00)
Octavia Kombi 4x4
205/45R17
M00)
215/45R17
A01)K32)
225/45R17
A01)K31)K33)
215/40R17
235/40R17
A01)K31)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K31)V00n)
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K31)V00n)
e11*95/54*0066*44E 2WD:1000/1000 4WD:1000/1070 5/100/57
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)
Octavia Kombi A01)K32)M00)
205/45R17
M00)
215/45R17
A01)K32)
225/45R17
A01)K31)K33)
215/40R17
235/40R17
A01)K31)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K31)V00n)
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K31)V00n)
e11*2007/46* 04 2WD:1000/1000 (1015) 5/100/57
Typ: 6Y
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 205/40R17 A01) bis A10)
(Schrägheck, Kombi, G79) K03)K04)
Stufenheck)
215/35R17
K01)K02)K28)
225/35R17
K01)K02)K28)
96 Skoda Fabia RS 205/40R17
K03)K04)
215/35R17
K01)K02)K28)
e1*98/14*0123*43E bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800 5/100/57
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 77 Skoda Roomster 205/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)K42)
215/35R17
K01)K02)K42)
215/40R17
K01)K02)K42)K43)
225/35R17
K01)K02)K42)
55 bis 77 Skoda Roomster Scout 205/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K42)
215/35R17
K01)K04)K42)
215/40R17
K01)K04)K42)K43)
225/35R17
K01)K02)K42)
44 bis 132 Skoda Fabia, 205/40R17 A01) bis A10)E48)
Skoda Fabia RS K01)K04)K42)K43)
215/35R17
K01)K02)K42)
215/40R17
K01)K02)K42)K43)
225/35R17
K01)K02)K42)K43)
e11*2001/116*0291*29 960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster 5/100/57
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 Skoda Roomster, 205/40R17 A01) bis A10)
Skoda Praktik K01)K04)K42)
215/35R17
K01)K02)K42)
215/40R17
K01)K02)K42)K43)
225/35R17
K01)K02)K42)
59 bis 77 Skoda Roomster Scout 205/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K42)
215/35R17
K01)K04)K42)
215/40R17
K01)K04)K42)K43)
225/35R17
K01)K02)K42)
44 bis 77 Skoda Fabia 205/40R17 A01) bis A10)E48)
K01)K04) K42)K43)
215/35R17
K01)K02)K42)
215/40R17
K01)K02)K42)K43)
225/35R17
K01)K02)K42)K43)
e11*2007/46*0013*07 960/1000(1000) 5/100/57
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 63 Skoda Praktik 205/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)K42)
215/35R17
K01)K02)K42)
215/40R17
K01)K02)K42)K43)
225/35R17
K01)K02)K42)
N083NT01 960/1000(1000) 5/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G79) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 205/45R16 nicht bereits serienmäßig einge-
tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
- Sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleis-
te, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) ab-
zutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoff-Innenkotflügel, im Bereich ab Seiten-
schutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzule-
gen.
K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbo-Motor (Diesel und Benzin) ist im rechten vorderen
Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
(Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutz-
leiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011
RA-000505-B0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx