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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     1/8                                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                         BS5 75735
Art des Sonderrades:                                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                      Borbet
Radausführung:                                                                    LK 112
Radgröße:                                                                        7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                             112 mm
Lochzahl:                                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                                           72,50 mm
Zentrierart:                                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                 BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                                  720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                          2200 mm

Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                            Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                              moment
1Z, 3U, 3T, 5L                                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Skoda Superb             215/45R17                                                   A02) bis A10)

                                                               225/45R17

e11*98/14*0187*23E   min. 1020/1060(0) max. 1210/1060(0)                                           5/112/57,1




RA-000598-A0-015-01c~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     2/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118   Octavia,                205/50R17                                   A01) bis A10)
              Octavia Kombi           K36)                                        K01)K04)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          K36)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                  K01)K04)K36)V00n)
 125 bis 147           Octavia RS,        205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                       Octavia RS Kombi   E18)                                    K01)K04)K36)

                                          225/45R17

103 bis 118            Octavia Scout      205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                  K01)K37)
                                          215/50R17 M+S
                                          K04)

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          K04)
e11*2001/116*0230*39   1100/1230(0)                                               5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     3/8                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 118   Octavia,                205/50R17                                    A01) bis A10)
              Octavia Kombi           K36)                                         K01)K04)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
                                           K36)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                   K01)K04)K36)V00n)
 125 bis 147          Octavia RS,          205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                      Octavia RS Kombi     E18)                                    K01)K04)K36)

                                           225/45R17

 103 bis 118          Octavia Scout        205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                   K01)K37)
                                           215/50R17 M+S
                                           K04)

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           K04)
e11*2007/46*0012*07   1100/1230(01245)                                             5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Skoda Superb             205/50R17                                   A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       K03)                                        K04)K45)

                                           225/45R17
                                           K03)

                                           235/45R17
                                           K01)
 191                  Skoda Superb         205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)   K03)                                    K04)K45)

                                           225/45R17
                                           K03)

                                           235/45R17
                                           K01)
e11*98/14*0326*15     1200/1250(0)                                                 5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Skoda Superb             205/50R17                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       K03)                              K04)K45)

                                            225/45R17
                                            K03)

                                            235/45R17
                                            K01)
 191                   Skoda Superb         205/50R17 M+S                A01) bis A10)
                       (Limousine, Kombi)   K03)                         K04)K45)

                                            225/45R17
                                            K03)

                                            235/45R17
                                            K01)
e11*2007/46*0014**07   1200/1250(0)                                      5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              205/50R17 M+S                      A01) bis A10)
                                      A93)                               K01)

                                            205/55R17 M+S
                                            A93)

                                            215/50R17
                                            A93)K04)

                                            215/55R17
                                            K04)

                                            225/45R17
                                            A93)

                                            225/50R17
                                            K02)

                                            235/45R17

                                            235/50R17
                                            K02)

                                            245/45R17
                                            K02)
e11*2007/46*0010*08    1200/1250                                         5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     5/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              205/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                                      A93)                              K01)

                                        205/55R17 M+S
                                        A93)

                                        215/50R17
                                        A93)K04)

                                        215/55R17
                                        K04)

                                        225/45R17
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        K02)

                                        235/45R17

                                        235/50R17
                                        K02)

                                        245/45R17
                                        K02)
e11*2007/46*0034*06   1200/1250                                         5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     6/8                                                       Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                  BS5 75735


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     205/50R16 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
     Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
       nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                  BS5 75735


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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