Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 60430
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 100
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1980 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SKODA automobilovà a.S.Mladà Boleslav / CSFR
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
781, 785, 787, 791, 795 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ: 781
ABE / EG-Genehmigung: G019 ab Nachtrag 2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50 Favorit 175/65R14 A01) bis A10)
K03a)K12)
185/60R14
K34)
185/50R14
K34)
G019/Nt03E 690/700
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Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 2/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: 785
ABE / EG-Genehmigung: G022 ab Nachtrag 2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50 Forman 175/65R14 A01) bis A10)
K03a)K12)
185/60R14
K34)
185/50R14
K34)
G022/Nt03E 690/760
Typ: 787
ABE / EG-Genehmigung: G187
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 42 Skoda Pick Up 175/65R14 A01) bis A10)
K03a)K12)
185/60R14
K34)
185/50R14
K34)
AB NT I
Typ: 791
ABE / EG-Genehmigung: G952
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Felicia 175/65R14 A02) bis A10)
185/55R14
185/60R14
G952/NT05E 795/800 4/100/57
Typ: 791
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Felicia 175/60R14 A02) bis A10)
175/65R14
185/55R14
185/60R14
e11*93/81*0011*11 795/800 4/100/57
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: 795
ABE / EG-Genehmigung: H110
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Felicia Combi 175/60R14 A02) bis A10)
175/65R14
185/55R14
185/60R14
H110/NT03E 795/800 4/100/57
Typ: 795
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Felicia Combi 175/60R14 A02) bis A10)
175/65R14
185/55R14
185/60R14
e11*93/81*0019*10E 795/800 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K34) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im äußeren Radhaus im Bereich von ca. 100 mm vor und
50 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf einer Breite von ca. 30 mm an den
äußeren Kotflügel anzulegen.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011
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