Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 112A
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2080 mm
Fahrzeughersteller : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3T, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27mm
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Octavia 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) K01)K04)
205/50R17
E46)M00)
215/45R17
E46)
225/45R17
235/40R17
K36)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
E46)K01)K04)V00n)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
E46)K01)K04)K36)V00n)
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K01)
225/45R17 M+S
K04)
e11*2001/116*0230*39 Lim. 1100/1100 5/112/57,1
Kom.1100/1150 -1230 -4x4
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Octavia 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) K01)K04)
205/50R17
E46)M00)
215/45R17
E46)
225/45R17
235/40R17
K36)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
E46)K01)K04)V00n)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
E46)K01)K04)K36)V00n)
103 bis 118 Octavia Scout 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K01)
225/45R17 M+S
K04)
e11*2007/46*0012*07 Lim. 1100/1100 5/112/57,1
Kom.1100/1150 -1230 -4x4
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)M00) K04)
225/45R17
K03)
235/45R17
K03)K45)
245/40R17
K01)K45)
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)M00) K04)
225/45R17
K03)
235/45R17
K01)K45)
245/40R17
K01)K45)
e11*98/14*0326*15 1200/1250(1214) 5/112/57,1
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)M00) K04)
225/45R17
K03)
235/45R17
K03)K45)
245/40R17
K01)K45)
191 Skoda Superb 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)M00) K04)
225/45R17
K03)
235/45R17
K01)K45)
245/40R17
K01)K45)
e11*2007/46*0014*07 1200/1250(1244) 5/112/57,1
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 6 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)
205/55R17 M+S
M00)
215/50R17
A01)K01)M00)
215/55R17
A01)K01)M00)
225/45R17
225/50R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K02)
235/50R17
A01)K01)K02)K48)
245/45R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K01)K02)K48)
e11*2007/46*0010*08 1200/1250(1074) 5/112/57,1
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 7 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)
205/55R17 M+S
M00)
215/50R17
A01)K01)M00)
215/55R17
A01)K01)M00)
225/45R17
225/50R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K02)
235/50R17
A01)K01)K02)K48)
245/45R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K01)K02)K48)
e11*2007/46*0034*06 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 8 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 9 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10mm
warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 10 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011
RA-000385-K0-015-03c~SK-5-112-57-ET40.docx