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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              3c
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  AR1 807
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           LK 100K
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  64,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2050 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1U,6Y                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           4022     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




RZ-064512-D0-306-03c~SK-5-100-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              3c
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                           1U
ABE / EG-Genehmigung:          e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 132    Octavia,                  205/50R17                                         A02) bis A10)B26)B32)
               Octavia Kombi,            A01)K32)M00)
               Octavia Kombi 4x4
                                         205/45R17
                                         M00)

                                                   215/45R17
                                                   A01)K32)

                                                   225/45R17
                                                   A01)K31)K33)

                                                   215/40R17

                                                   235/40R17
                                                   A01)K31)K33)

                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)B26)B32)
                                                                                           K31)V00)
                                                   215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B26)B32)
                                                                                           K31)V00)
e11*95/54*0066*45E   2WD:1000/1000 4WD:1000/1070                                           5/100/57




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              3c
Seite :                   3/6                                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         1U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110    Octavia,               205/50R17                                               A02) bis A10)B26)B32)
               Octavia Kombi          A01)K32)M00)

                                                      205/45R17
                                                      M00)

                                                      215/45R17
                                                      A01)K32)

                                                      225/45R17
                                                      A01)K31)K33)

                                                      215/40R17

                                                      235/40R17
                                                      A01)K31)K33)
                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne                hinten
                                                      215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)B26)B32)
                                                                                              K31)V00)
                                                      215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B26)B32)
                                                                                              K31)V00)
e11*2007/46* 04     2WD:1000/1000 (1015)                                                      5/100/57



Typ:                          6Y
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 85    Skoda Fabia              205/40R17                                              A01) bis A10)B28)
              (Schrägheck, Kombi,      G79) K03)K04)
               Stufenheck)
                                       215/35R17
                                       K01)K02)K28)

                                                      225/35R17
                                                      K01)K02)K28)

 96                 Skoda Fabia RS                    205/40R17                               A01) bis A10)B28)
                                                      K03)K04)

                                                      215/35R17
                                                      K01)K02)K28)

e1*98/14*0123*43E   bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800                                           5/100/57




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              3c
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Teiletyp :                AR1 807


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


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Teiletyp :                AR1 807


B26) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     (Fahrzeugtyp: :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm.

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.

B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     (Fahrzeugtyp: :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G79) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 205/45R16 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              3c
Seite :                   6/6                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
       Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
     - Sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
       100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoff-Innenkotflügel, im Bereich ab
     Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen
     von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus
     anzulegen.

K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbo-Motor (Diesel und Benzin) ist im rechten vorderen
     Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
     (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2012




RZ-064512-D0-306-03c~SK-5-100-57-ET35.docx
						
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