Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR1 807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 100K
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1U,6Y Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4022 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RZ-064512-D0-306-03c~SK-5-100-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)B26)B32)
Octavia Kombi, A01)K32)M00)
Octavia Kombi 4x4
205/45R17
M00)
215/45R17
A01)K32)
225/45R17
A01)K31)K33)
215/40R17
235/40R17
A01)K31)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)B26)B32)
K31)V00)
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)B26)B32)
K31)V00)
e11*95/54*0066*45E 2WD:1000/1000 4WD:1000/1070 5/100/57
RZ-064512-D0-306-03c~SK-5-100-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3c
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Octavia, 205/50R17 A02) bis A10)B26)B32)
Octavia Kombi A01)K32)M00)
205/45R17
M00)
215/45R17
A01)K32)
225/45R17
A01)K31)K33)
215/40R17
235/40R17
A01)K31)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)B26)B32)
K31)V00)
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)B26)B32)
K31)V00)
e11*2007/46* 04 2WD:1000/1000 (1015) 5/100/57
Typ: 6Y
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 205/40R17 A01) bis A10)B28)
(Schrägheck, Kombi, G79) K03)K04)
Stufenheck)
215/35R17
K01)K02)K28)
225/35R17
K01)K02)K28)
96 Skoda Fabia RS 205/40R17 A01) bis A10)B28)
K03)K04)
215/35R17
K01)K02)K28)
e1*98/14*0123*43E bis 85kW: 900/840; 96kW:960/800 5/100/57
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3c
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
RZ-064512-D0-306-03c~SK-5-100-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 3c
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
B26) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
(Fahrzeugtyp: :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm.
B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.
B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
(Fahrzeugtyp: :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G79) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 205/45R16 nicht bereits serienmäßig
eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RZ-064512-D0-306-03c~SK-5-100-57-ET35.docx
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
- Sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoff-Innenkotflügel, im Bereich ab
Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus
anzulegen.
K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbo-Motor (Diesel und Benzin) ist im rechten vorderen
Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
(Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.01.2012
RZ-064512-D0-306-03c~SK-5-100-57-ET35.docx