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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                       CA 70738
Art des Sonderrades:                                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                                 Lk 112
Radgröße:                                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          112 mm
Lochzahl:                                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                                        72,60 mm
Zentrierart:                                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                             BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                               700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                       2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                     Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                            moment
1Z, 3T, 3U, 5L                                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  -      120 Nm
                                                    M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Skoda Superb             215/45R17                                                A02) bis A10)

                                                        225/45R17

                                                        205/50R17
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                        vorne                hinten             Hinweise
                                                        215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                                V00)
                                                        215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                                V00)
e11*98/14*0187*23E   min. 1020/1060max. 1210/1060                                               5/112/57,1




RA-000352-N0-015-10g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K04)                      E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)    215/45R17
                                           A01)K01)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia              205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K04)                      E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    225/45R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout      205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                                         A01)K03)

                                           205/55R17 M+S
                                           A01)K03)K44)

                                           215/50R17 M+S
                                           A01)K01)K37)

                                           225/45R17
                                           A01)K03)




RA-000352-N0-015-10g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191      Skoda Superb II          205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N215)

                                          205/50R17 M+S

                                          225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              205/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                                        A93)

                                          205/55R17 M+S
                                          A93)

                                          215/50R17

                                          215/50R17 M+S

                                          215/55R17

                                          215/55R17 M+S

                                          225/45R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)K48)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000352-N0-015-10g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).




RA-000352-N0-015-10g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
     Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten
     zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).




RA-000352-N0-015-10g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               10g
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
     mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10g mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




RA-000352-N0-015-10g~SK-5-112-57-ET38.docx
						
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