Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17c Seite : 1/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk112 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Fahrzeughersteller : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3T, 5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000468-D0-015-17c~SK-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17c Seite : 2/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Octavia; 215/40R18 A01) bis A10) Octavia Combi E46)K36) K01)K04) 225/40R18 K37) 77 bis 118 Octavia 4x4; 225/40R18 A01) bis A10) Octavia Combi 4x4 K01)K04)K37) 103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A01) bis A10) M00) K01)K37) 225/40R18 235/40R18 K04) e11*2001/116*0230*33 Lim. 1100/1100 5/112/57,1 Kom.1100/1150 -1230 -4x4 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Octavia; 215/40R18 A01) bis A10) Octavia Combi E46)K36) K01)K04) 225/40R18 K37) 77 bis 118 Octavia 4x4; 225/40R18 A01) bis A10) Octavia Combi 4x4 K01)K04)K37) 103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A01) bis A10) M00) K01)K37) 225/40R18 235/40R18 K04) e11*2007/46*0012*11 Lim. 1100/1100 5/112/57,1 Kom.1100/1150 -1230 -4x4 RA-000468-D0-015-17c~SK-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17c Seite : 3/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03) K04)K45) 235/40R18 G01)K01)K46)K47) e11*98/14*0326*18 1200/1250(0) 5/112/57,1 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03) K04)K45) 235/40R18 G01)K01)K46)K47) e11*2007/46*0014*11 1200/1250(1244) 5/112/57,1 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18 A01) bis A10) K01) 225/45R18 K01) 235/40R18 K01)K04) 235/45R18 K01)K04)K48) 245/40R18 K01)K02) 255/35R18 K01)K02) 255/40R18 K01)K02)K48) e11*2007/46*0010*11 1200/1250 5/112/57,1 RA-000468-D0-015-17c~SK-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17c Seite : 4/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18 A01) bis A10) K01) 225/45R18 K01) 235/40R18 K01)K04) 235/45R18 K01)K04)K48) 245/40R18 K01)K02) 255/35R18 K01)K02) 255/40R18 K01)K02)K48) e11*2007/46*0034*10 1200/1250 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000468-D0-015-17c~SK-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17c Seite : 5/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000468-D0-015-17c~SK-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17c Seite : 6/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist um 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen. RA-000468-D0-015-17c~SK-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 17c Seite : 7/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 17c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-17c~SK-5-112-57-ET40.docx