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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 7 SKODA                                                        Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
TREZ6KA38D571 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     10/09
TREZ6KA38O571 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     04/12
TREZ6SA38D571 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     10/09
TREZ6SA38O571 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     04/12
TREZ6SA38T571 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     01/11
TREZ6SA38W571 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     03/09
TREZ6SA38Y571 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     06/09
TREZ6SA38571  PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      638    1995     03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85              195/45R16 80                                  Schrägheck;
                               37 - 96              195/45R16 84                                  Frontantrieb;
                                                    205/45R16 83                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P
6Y             e11*98/14*0123*..         44 - 85    195/45R16 80                                  Kombi; Stufenheck;
                                                    205/45R16 83                                  Frontantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           N083             51 - 63               195/45R16 80      5DA; 51J                    Frontantrieb;
                                                    195/45R16 84      51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R16 84      11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/45R16 83      5DW                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 7 SKODA                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 195/45R16 84          51J                         Roomster Scout;
                                          195/50R16 84                                      Frontantrieb;
                                          205/45R16             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 80     5DA; 51J                    Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84     51J                         Frontantrieb;
                                               195/50R16 84     11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                      132      205/45R16 83                                 721; 725; 73C; 74A;
                                               M+S
                                                                                            74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   195/45R16 80     5DA; 51J                    Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84     51J                         Nicht Scout;
                                               195/50R16 84     11A; 24M                    Frontantrieb;
                                               205/45R16 83     5DW                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 84     51J                         Fabia Kombi;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84     11A; 24M                    Frontantrieb;
                                               205/45R16 83     11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      132      205/45R16 83     11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               M+S
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90                                    nicht für
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                                                            gepanzerte Fz;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 7 SKODA                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 7 SKODA                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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