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							Gutachten 366-0090-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 47 SKODA                                                       Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)        : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)      datum
OFRP6GP35571           PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø57.1              57,1      Kunststoff    703    1995      06/09
OFRP6MA35571           PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø57.1              57,1      Kunststoff    703    1995      06/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85              195/45R16 80      11A; 24M                   Schrägheck;
                                                    215/40R16 82      11A; 24D; 24J              Frontantrieb;
                                         37 - 96    195/45R16 84      11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/45R16 83      11A; 24D; 24J              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/40R16 86      11A; 24D; 24J              721; 73C; 74A; 74P
6Y             e11*98/14*0123*..         44 - 85    195/45R16 80                                 Kombi; Stufenheck;
                                                    205/45R16 83      11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                    215/40R16 82      11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
5J           N083             51 - 63               195/45R16 80      11A; 24M; 5DA; 51J         Frontantrieb;
                                                    195/45R16 84      11A; 24M; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R16 84      11A; 22H; 24D; 24J         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/45R16 83      11A; 24J; 24M; 5DW         721; 73C; 74A; 74P
                                                    215/40R16 86      11A; 22H; 24D; 24J
                                                    215/45R16 86      11A; 22H; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 195/45R16 84                51J                        Roomster Scout;
                                          195/50R16 84                11A; 24M                   Frontantrieb;
                                          205/45R16 83                11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R16 86                11A; 24M                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/45R16 86                11A; 24M                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 47 SKODA                                                  Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/45R16 84         11A; 24M; 51J               Fabia Kombi;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R16 84     11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 86     11A; 24D; 24J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R16 86     11A; 22M; 24D; 24J          721; 73C; 74A; 74P
                                      132      205/45R16 83     11A; 24J; 24M
                                               M+S
5J             e11*2001/116*0291*.., 47 - 77   195/45R16 80     11A; 24M; 5DA; 51J          Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84     11A; 24M; 51J               Nicht Scout;
                                               195/50R16 84     11A; 22H; 24D; 24J          Frontantrieb;
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M; 5DW          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 86     11A; 22H; 24D; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R16 86     11A; 22H; 24D; 24J          721; 73C; 74A; 74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/45R16 80     11A; 24M; 5DA; 51J          Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/45R16 84     11A; 24M; 51J               Frontantrieb;
                                               195/50R16 84     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R16 83     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R16 86     11A; 24D; 24J               721; 73C; 74A; 74P
                                               215/45R16 86     11A; 24D; 24J
                                      132      205/45R16 83     11A; 24J; 24M
                                               M+S

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 132 205/55R16 90        11A; 22H; 24J; 24M          nicht für
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                                                            gepanzerte Fz;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 47 SKODA                                                  Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 47 SKODA                                                  Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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