Gutachten 366-0010-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950 ANLAGE: 3 SKODA Radtyp: EG5K Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EGK6SA38VO571 PCD100 ET38 ohne 57,1 625 1975 10/12 EGK6SA38V571 PCD100 ET38 ohne 57,1 625 1975 07/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 185/55R15-81 Kombi; Stufenheck; 195/50R15 82 Frontantrieb; 205/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 96 185/55R15 12M; 51G Reifen mit Schneeketten; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 185/55R15-81 Schrägheck; 195/50R15 82 Frontantrieb; 37 - 96 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 86 12A; 51A; 71K; 721; 205/50R15 86 11A; 24M 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 185/55R15 51G; 52J Frontantrieb; 195/50R15 82 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 12K; 51A; 71K; 721; 205/50R15 86 11A; 24M 725; 73C; 74C; 76Q 205/55R15 88 11A; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950 ANLAGE: 3 SKODA Radtyp: EG5K Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster Scout; 185/60R15 84 51J Frontantrieb; 195/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 51G 12K; 51A; 71K; 721; 205/50R15 86 725; 73C; 74C; 76Q 205/55R15 88 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 5DK Fabia Schrägheck; e11*2007/46*0013*.. 195/55R15 85 Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 132 185/55R15 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 11A; 24M; 5DK Fabia Kombi; e11*2007/46*0013*.. 195/55R15 51G Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 132 185/55R15 51G; 52J 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 51J Nicht Scout; 195/50R15 82 5DK Frontantrieb; 195/55R15 85 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24M 12K; 51A; 71K; 721; 205/55R15 88 11A; 24M 725; 73C; 74C; 76Q Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 51G nicht für e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 205/60R15 51G gepanzerte Fz; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 12G; 51G nicht für e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 205/60R15 12A; 51G gepanzerte Fz; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950 ANLAGE: 3 SKODA Radtyp: EG5K Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950 ANLAGE: 3 SKODA Radtyp: EG5K Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.