Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R6705.37
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2245 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3T, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-000511-B0-104-26c~SK-5-112-57-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45)
Octavia Kombi A93) K03)
215/50R16
125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06)
Octavia Kombi RS A93) K03)
103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16
215/55R16
225/55R16
A01)K03)K44)
235/50R16
A01)K01)
e11*2001/116*0230*41 2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0) 5/112/57,1
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45)
Octavia Kombi A93) K03)
215/50R16
125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06)
Octavia Kombi RS A93) K03)
103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16
215/55R16
225/55R16
A01)K03)K44)
235/50R16
A01)K01)
e11*2007/46*0012*08 2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0) 5/112/57,1
RA-000511-B0-104-26c~SK-5-112-57-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Superb 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) E06)
225/50R16
e11*2001/116*0326*17 1200/1250(1168) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Superb 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) E06)
225/50R16
e11*2007/46*00014*08 1200/1250(1229) 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
245/50R16
A01)K01)K04)
255/50R16
A01)K01)K04)K48)
e11*2007/46*0010*10 1200/1250(1074) 5/112/57,1
RA-000511-B0-104-26c~SK-5-112-57-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
245/50R16
A01)K01)K04)
255/50R16
A01)K01)K04)K48)
e11*2007/46*0034*07 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000511-B0-104-26c~SK-5-112-57-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17,).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000511-B0-104-26c~SK-5-112-57-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 26c
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten
zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
Die Anlage Nr. 26c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.01.2012
RA-000511-B0-104-26c~SK-5-112-57-ET45_41R6705.docx