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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     1/4                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                       54R8805
Art des Sonderrades:                                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                 RONAL
Radausführung:                                                              54R8805.03
Radgröße:                                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                             32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                         100 mm
Lochzahl:                                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                                        68,0 mm
Zentrierart:                                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                              800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                      2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                        Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                          moment
1U,5J                                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50397 120 Nm
                                                       M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                          1U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*95/54*0066*.., e11*2001/116*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 132   Octavia,                  215/40R18                                              A01) bis A10)
              Octavia Kombi,            K32)K33)
              Octavia Kombi 4x4
                                        225/35R18
                                        K32)

e11*2001/116*0066*45   2WD: 1000/1000, 4WD:1000/1070                                           5/100/57




RA-000698-A0-104-04b~SK-5-100-57-ET32_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     2/4                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ:                         1U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Octavia,                215/40R18                                      A01) bis A10)
              Octavia Kombi           K32)K33)

                                                 225/35R18
                                                 K32)

e11*2007/46* 0011*04   2WD:1000/1000                                                 5/100/57



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                       e11*2001/116*0291*..
5J                                       e11*2007/46*0013*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63              Skoda Fabia                 215/35R18                         A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit kleinsten A01)G0W)K01)K04)K19)K42)K43)
                       Serienreifen 155/80R13
                       od.165/70R14)


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                       e11*2001/116*0291*..
5J                                       e11*2007/46*0013*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132             Skoda Fabia                 215/35R18                         A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit kleinsten A01)G0W)K01)K04)K19)K42)K43)
                       Serienreifen 175/.. oder
                       185/..)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RA-000698-A0-104-04b~SK-5-100-57-ET32_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000698-A0-104-04b~SK-5-100-57-ET32_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab
     Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von
     der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus
     anzulegen.

K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden .

K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
     Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
     kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.


Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012




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