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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
Seite :                    1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA 70638
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1Z, 3T, 3U, 5E, 5L                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000345-Z1-015-12g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3U                             e11*98/14*0187*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142      Skoda Superb             205/55R16                           A02) bis A10)

                                           225/50R16




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01) A93)K01) K04)                E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)    215/50R16
                                           A01) K01)K04)

                                           225/50R16
                                           A01) K01)K04) K36)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01) A93)K01) K04)                E45)EF0)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    215/50R16 M+S
                                           A01) K01)K04)

                                           225/50R16 M+S
                                           A01) K01)K04) K36)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout      205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                         A01) K03)

                                          205/60R16 M+S
                                          A01) K03)

                                          215/55R16 M+S
                                          A01) K01)

                                          225/50R16 M+S
                                          A01) K01)

                                          225/55R16 M+S
                                          A01) K01)K37) K44)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147      Skoda Superb II          205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)
                                         225/50R16
                                         A01) K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
Seite :                    4/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              195/60R16                         A02) bis A10)
                                        A93)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A93)W205)

                                         205/55R16
                                         A93)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A93)

                                         205/60R16
                                         A93)G0U) N215)

                                         205/60R16 M+S
                                         A93)G0U)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         G0U)

                                         225/50R16
                                         A01) K01)

                                         225/55R16
                                         A01) G0U)K01)

                                         235/50R16
                                         A01) K01)K04)

                                         235/55R16
                                         A01) G0U)K01) K04)

                                         245/50R16
                                         A01) G0U)K01) K02)

                                         255/50R16
                                         A01) G0U)K01) K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
Seite :                    5/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia            195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,    A93)N205)                         E57)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-           195/60R16
                Hinterachse)             A93a)N205)

                                          205/55R16
                                          A93a)

                                          215/50R16
                                          A01) A93)K03)

                                          215/55R16
                                          A01) K03)

                                          225/50R16
                                          A01) K03)

                                          235/50R16
                                          A01) K01)K04) K51)




RA-000345-Z1-015-12g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Skoda Octavia             195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,     A93)N205)                         E58)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse)    195/60R16
                                          A93a)N205)

                                          205/55R16
                                          A93a)

                                          215/50R16
                                          A01) A93)K03)

                                          215/55R16
                                          A01) K03)

                                          225/50R16
                                          A01) K03)

                                          235/50R16
                                          A01) K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000345-Z1-015-12g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
Seite :                    7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E45)    Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
        "ML".




RA-000345-Z1-015-12g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
        225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36)    An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
        Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.




RA-000345-Z1-015-12g~SK-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12g
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K37)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K44)     Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
         Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den
         Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d.
         Kreisfahrt).

K51)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 12g mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2013




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