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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14b
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   C18 706
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 CMS
Radausführung:                                          CMS 607/10
Artikel- oder Katalog-Nr:                             C18 706 45 91S
Radgröße:                                               7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         RKC 66,45 57,1
geprüfte Radlast:                                             710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2205 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1Z, 3T, 5L                       Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,           Z95     120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000519-A0-233-14b~SK-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14b
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118   Octavia,                205/55R16                         A01) bis A10) E06)E45)
              Octavia Kombi           A93)                              K03)

                                           215/50R16
125 bis 147            Octavia,            205/55R16 M+S                A01) bis A10) E06)
                       Octavia Kombi       A93)                         K03)

103 bis 118            Octavia Scout       205/55R16 M+S                A02) bis A10)
                                           A93)

                                           205/60R16

                                           215/55R16

                                           225/55R16
                                           A01)K03)K44)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)
e11*2001/116*0230*36   2WD: 1100/1150(0)                                5/112/57,1
                       4WD: 1100/1230(0)



Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 118   Octavia,                205/55R16                         A01) bis A10) E06)E45)
              Octavia Kombi           A93)                              K03)

                                           215/50R16
125 bis 147            Octavia,            205/55R16 M+S                A01) bis A10) E06)
                       Octavia Kombi       A93)                         K03)

103 bis 118            Octavia Scout       205/55R16 M+S                A02) bis A10)
                                           A93)

                                           205/60R16

                                           215/55R16

                                           225/55R16
                                           A01)K03)K44)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)
e11*2007/46*0012*04    2WD: 1100/1150(0)                                5/112/57,1
                       4WD: 1100/1230(0)




RA-000519-A0-233-14b~SK-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     3/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Superb                   205/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)                              E06)

                                         225/50R16

e11*2001/116*0326*12   1200/1250                                         5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Superb                   205/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)                              E06)

                                         225/50R16

e11*2007/46*00014*04   1200/1250(0)                                      5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              205/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/60R16 M+S
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16

                                         235/55R16

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K04)K48)
e11*2007/46*0010*05    1200/1250                                         5/112/57,1




RA-000519-A0-233-14b~SK-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     4/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/60R16 M+S
                                        A93)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        235/55R16

                                        245/50R16
                                        A01)K01)K04)

                                        255/50R16
                                        A01)K01)K04)K48)
e11*2007/46*0034*03   1200/1250                                         5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000519-A0-233-14b~SK-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14b
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Teiletyp :                  C18 706



A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17,).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000519-A0-233-14b~SK-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     6/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Fil-
     zinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
     drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
     mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-14b~SK-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc




RA-000519-A0-233-14b~SK-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc