Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     1/7                                                                                  Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                        C18 808
Art des Sonderrades:                                            Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                              CMS 590/05
Artikel- oder Katalog-Nr:                                                 C18 808 35 60S
Radgröße:                                                                    8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          112 mm
Lochzahl:                                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                                        57,10 mm
Zentrierart:                                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                               703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                       2254 mm



Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                     Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                            moment
1Z, 3U, 3T, 5L                                      Serien-Radschraube, Kugel 25,6 mm,                      120 Nm
                                                    Gewinde M14x1,5

Typ:                         3U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Skoda Superb             225/40R18                                                A01) bis A10)
                                                                                                K03)K40)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                                K03)K40) V00n)
e11*98/14*0187*23E   min. 1020/1060max. 1210/1060                                               5/112/57,1




RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     2/7                                                                           Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Octavia,                215/40R18                                           A01) bis A10)
               Octavia Combi          E46)K36)                                            K01)K04)

                                                  225/40R18
                                                  K37)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)E46)
                                                                                          K01)K02)K28)K37) V00n)
                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                          K01)K02)K28)K37)V00n)
77 bis 118              Octavia 4x4,              225/40R18                               A01) bis A10)
                        Octavia Combi 4x4                                                 K01)K04)K37)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                          K01)K02)K28)K37)V00n)
103 bis 118             Octavia Scout             215/45R18 M+S                           A01) bis A10)
                                                  K44)                                    K01)K37)

                                                  225/40R18

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                          K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2001/116*0230*35   Lim. 1100/1100                                                     5/112/57,1
                       Kom.1100/1150 -1230 -4x4




RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     3/7                                                                     Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Octavia,                215/40R18                                     A01) bis A10)
               Octavia Combi          E46)K36)                                      K01)K04)

                                            225/40R18
                                            K37)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)E46)
                                                                                    K01)K02)K28)K37) V00n)
                                            225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                    K01)K02)K28)K37)V00n)
77 bis 118              Octavia 4x4,        225/40R18                               A01) bis A10)
                        Octavia Combi 4x4                                           K01)K04)K37)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                    K01)K02)K28)K37)V00n)
103 bis 118             Octavia Scout       215/45R18 M+S                           A01) bis A10)
                                            K44)                                    K01)K37)

                                            225/40R18

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                    K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2007/46*0012*02    1100/1230 (1245)                                             5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 191   Skoda Superb             225/40R18                                    A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       K03)K04)K45)K46)

e11*2001/116*0326*11   1200/1250(0)                                                 5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 191   Skoda Superb             225/40R18                                    A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       K03)K04)K45)K46)

e11*2007/46*0014**03   1200/1250(0)                                                 5/112/57,1




RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     4/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              215/45R18                         A02) bis A10)

                                        225/40R18
                                        A01)K01)K04)

                                        225/45R18
                                        A01)K01)K04)

                                        235/40R18
                                        A01)K01)K04)

                                        235/45R18
                                        A01)K01)K04)

                                        245/40R18
                                        A01)K01)K02)
e11*2007/46*0010*02   1200/1250                                         5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              215/45R18                         A02) bis A10)

                                        225/40R18
                                        A01)K01)K04)

                                        225/45R18
                                        A01)K01)K04)

                                        235/40R18
                                        A01)K01)K04)

                                        235/45R18
                                        A01)K01)K04)

                                        245/40R18
                                        A01)K01)K02)
e11*2007/46*0034*00   1200/1250                                         5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     5/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.

K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
     Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
       nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seit-
     lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
     Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten
     zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.


RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     7/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc




RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen