Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 808
Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: CMS 590/05
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 35 60S
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3U, 3T, 5L Serien-Radschraube, Kugel 25,6 mm, 120 Nm
Gewinde M14x1,5
Typ: 3U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K40)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K40) V00n)
e11*98/14*0187*23E min. 1020/1060max. 1210/1060 5/112/57,1
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Octavia, 215/40R18 A01) bis A10)
Octavia Combi E46)K36) K01)K04)
225/40R18
K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E46)
K01)K02)K28)K37) V00n)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K02)K28)K37)V00n)
77 bis 118 Octavia 4x4, 225/40R18 A01) bis A10)
Octavia Combi 4x4 K01)K04)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K02)K28)K37)V00n)
103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A01) bis A10)
K44) K01)K37)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2001/116*0230*35 Lim. 1100/1100 5/112/57,1
Kom.1100/1150 -1230 -4x4
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 1Z
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Octavia, 215/40R18 A01) bis A10)
Octavia Combi E46)K36) K01)K04)
225/40R18
K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E46)
K01)K02)K28)K37) V00n)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K02)K28)K37)V00n)
77 bis 118 Octavia 4x4, 225/40R18 A01) bis A10)
Octavia Combi 4x4 K01)K04)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K02)K28)K37)V00n)
103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A01) bis A10)
K44) K01)K37)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K04)K28)K37)V00n)
e11*2007/46*0012*02 1100/1230 (1245) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)K04)K45)K46)
e11*2001/116*0326*11 1200/1250(0) 5/112/57,1
Typ: 3T
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)K04)K45)K46)
e11*2007/46*0014**03 1200/1250(0) 5/112/57,1
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 215/45R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K01)K04)
225/45R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)
235/45R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K02)
e11*2007/46*0010*02 1200/1250 5/112/57,1
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 215/45R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K01)K04)
225/45R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)
235/45R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K02)
e11*2007/46*0034*00 1200/1250 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.
K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
nach außen zu treiben oder zu kürzen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seit-
lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten
zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
RA-000492-A0-233-04b~SK-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc