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							Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 34 SKODA                                                       Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 19.07.2013
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Fahrzeughersteller                           : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TTD46KA38V571          PCD100 ET38                 ohne                       57,1                  555    1975     06/13
TTD46SA38V571          PCD100 ET38                 ohne                       57,1                  555    1975     06/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 74              165/70R14         51G; 56G                  Schrägheck;
                                                    185/60R14         51G                       Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74C; 76J
6Y             e11*98/14*0123*..         37 - 74    165/70R14         12M; 51G; 56G             Reifen mit
                                                    185/60R14         12M; 51G                  Schneeketten;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74C; 76J
6Y             e11*98/14*0123*..         44 - 74    165/70R14         51G; 56G                  Kombi; Stufenheck;
                                                    185/60R14         51G                       Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74C; 76J

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           N083             51 - 63               175/70R14         51G                       Frontantrieb;
                                                    185/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14 86      11A; 24M                  12K; 51A; 71K; 721;
                                                    195/65R14 89      11A; 24M                  725; 73C; 74C; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 34 SKODA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 63        175/65R14 82                              ab
                                                175/70R14 84                              e11*2007/46*0250*01;
                                                175/80R14 88                              ab
                                                185/65R14 86                              e11*2007/46*0251*01;
                                                185/75R14 89                              Limousine;
                                                195/60R14 86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/65R14 89                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                195/70R14 91                              725; 73C; 74C; 76J

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 63 175/70R14             51G                      Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                                185/65R14        51G                      Nicht Scout;
                                                195/60R14 86     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                195/65R14 89     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76J
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 63    165/70R14        51G; 56G                 Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                      44 - 77   185/60R14        5DK; 51G                 Frontantrieb;
                                                185/65R14 86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/60R14 86     11A; 24M                 12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76J
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 63    165/70R14        51G; 56G                 Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                      44 - 77   185/60R14        51G                      Kombi; Frontantrieb;
                                                185/65R14 86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/60R14 86     11A; 24M                 12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 75 175/80R14             12T; 51G                 Kombi; Limousine;
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                                185/70R14-88     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/70R14-91     12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 34 SKODA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 34 SKODA                                                  Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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