Seite 1
Seite 2
Seite 3
							Gutachten 366-0170-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 38 SKODA                                                     Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                           : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung       (mm)                    last     umf.      Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                (kg)     (mm)      datum
EBH6SA37VO571 PCD100 ET37                          ohne                     57,1                  500    1890      03/12
EBH6SA37V571  PCD100 ET37                          ohne                     57,1                  500    1890      02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 74              165/65R14 79    5CW; 51J                  Schrägheck;
                                                    165/70R14       51G                       Frontantrieb;
                                                    185/60R14 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74C; 76J
6Y             e11*98/14*0123*..         44 - 55    165/70R14       51G                       Kombi; Stufenheck;
                                         44 - 74    185/60R14 82                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74C; 76J; 76T

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           N083             51 - 63               175/70R14 84    51J                       Frontantrieb;
                                                    185/65R14 86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14 86                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/65R14 89                              73C; 74C; 76J

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 63            175/65R14 82                              ab
                                                    175/70R14 84                              e11*2007/46*0250*01;
                                                    175/80R14 88                              ab
                                                    185/65R14 86                              e11*2007/46*0251*01;
                                                    185/75R14 89                              Limousine;
                                                    195/60R14 86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/65R14 89                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/70R14 91                              73C; 74C; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 38 SKODA                                                  Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 63 175/70R14 84          51J                      Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/65R14 86                               Nicht Scout;
                                               195/60R14 86                               Frontantrieb;
                                               195/65R14 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76J
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 63   165/70R14         51G                      Fabia Schrägheck;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R14 82      5DK                      Frontantrieb;
                                               185/65R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76J; 76T
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 63   165/70R14         51G                      Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R14 82      5DK                      Kombi; Frontantrieb;
                                               185/65R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 38 SKODA                                                  Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen