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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               27b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R7705
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               54R7705.23
Radgröße:                                                      7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         68,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                               690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
NH                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
                                    M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90       Skoda Rapid             195/40R17                             A02) bis A10)B29)
                                        A93)

                                         195/45R17

                                         205/40R17

                                         215/40R17




RA-000638-B0-104-27b~SK-5-100-57-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               27b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


RA-000638-B0-104-27b~SK-5-100-57-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
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Anlage-Nr. :               27b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

B29)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
       - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.


Die Anlage Nr. 27b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2013




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