Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3U, 3T, 5E, 5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3U e11*98/14*0187*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 142 Skoda Superb 215/40R18 A02) bis A10) T89) 225/35R18 A01)K03)T87) 225/40R18 A01)K03)K40) 235/35R18 A01)K01)K40)T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad; A01)K01)K04)K36)T89) E45) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll) 225/40R18 A01)K01)K04)K37) 235/35R18 A01)K01)K02)K37)T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Skoda Octavia 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad; A01)K01)K04)K37) E45) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 235/35R18 A01)K01)K02)K37) RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K37) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb II 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K03)K04)K45)K46) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 215/40R18 A02) bis A10) T89) 215/45R18 G0U) 225/40R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)G0U)K01)K04) 235/40R18 A01)G0U)K01)K04) 235/45R18 A01)G7K)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K02) 245/40R18 A01)G0U)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02) G0U)V00) RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A01)K03) E57) Ausführungen mit Verbundlenker- 225/40R18 Hinterachse) A01)K01)K04)K50)K51) 235/35R18 A01)K01)K04)K51) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 132 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A01)K03) E58) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 225/40R18 A01)K01)K04)K50) 235/35R18 A01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K04)K51) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen. RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser Streifen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-C0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013 RA-000627-C0-015-02c~SK-5-112-57-ET35.docx