Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 46R6705.27
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 3T, 5E, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Skoda Octavia 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; A93) E45)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 15Zoll) 215/50R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Skoda Octavia 205/55R16 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; A93) E45)EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 215/50R16 M+S
A01)K03)
225/50R16 M+S
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Skoda Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
215/60R16 M+S
A01)K44)
225/50R16 M+S
A01)K03)
225/55R16 M+S
A01)K03)
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 195/60R16 A02) bis A10)
A93)ER1)N205)
195/60R16 M+S
A93)ER1)W205)
205/55R16
A93)N215)
205/55R16 M+S
A93)
205/60R16
A93)G0U)N215)
205/60R16 M+S
A93)G0U)
215/55R16
A93)
215/60R16
G0U)
225/50R16
A93)
225/55R16
A93)G0U)
235/50R16
235/55R16
G0U)
245/50R16
A01)G0U)K01)K04)
255/50R16
A01)G0U)K01)K04)K48)
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb II 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)
225/50R16
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93)N205) E57)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 195/60R16
Hinterachse) A93)N205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K03)
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93)ER1)N205) E58)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse) 195/60R16
A93)ER1)N205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
„VL“.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
"ML".
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1090 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den
Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d.
Kreisfahrt).
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 30c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.08.2014
RA-000567-D0-104-30c~SK-5-112-57-ET45_46R6705.docx