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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 37 SKODA                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 05.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
TREH2KA35D571         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    10/09
TREH2KA35O571         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    03/13
TREH2KA35W571         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    03/09
TREH2KA35571          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    05/09
TREH2SA35D571         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    10/09
TREH2SA35O571         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    03/13
TREH2SA35W571         PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    03/09
TREH2SA35571          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      560     1890    05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 60           165/65R14 79     12R                        nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1184*..                   165/70R14 81     12R                        Schrägheck 2-türig;
                                                   175/60R14 79     12R                        Schrägheck 4-türig;
                                                   175/65R14 82     12R                        Frontantrieb;
                                                   185/60R14 82     12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/65R14 86     12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                   195/60R14 86     11A; 12A; 245; 248         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76J; 77E

Verkaufsbezeichnung:    FELICIA VANPLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
795          H780              40 - 50 175/60R14                    51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
VANPLUS                                175/65R14-82                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                       185/55R14-78                 11A; 21B; 22B              721; 725; 73C; 74A;
                                       185/60R14                    11A; 21B; 22B; 51G         74P

Verkaufsbezeichnung:     SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
791          e11*93/81*0011*.. 40 - 55 175/60R14                    51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       175/65R14-82                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                       185/55R14-78                                            721; 725; 73C; 74A;
                                       185/60R14-82                 11A; 21B; 22B              74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
791          G952               40 - 55 175/60R14                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        175/65R14                51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                        185/55R14-78                                      721; 725; 73C; 74A;
                                        185/60R14                11A; 21B; 22B; 51G       74P
795          e11*93/81*0019*.., 40 - 55 175/60R14                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             H110                       175/65R14-82                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                        185/55R14-78             11A; 21B; 22B            721; 725; 73C; 74A;
                                        185/60R14                11A; 21B; 22B; 51G       74P

Verkaufsbezeichnung:     SKODA FELICIA FUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
797          e11*96/79*0074*.. 47 - 55 175/65R14-82                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
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12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.