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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  46R7705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         46R7705.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1U, 5J, 6Y, NH                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000479-E0-104-09c~SK-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                              e11*2007/46*0011*..
1U                              e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Octavia              205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad)
                                           205/50R17
                                           A01)K33)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
                                           A01)K33)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85       Skoda Fabia              195/40R17                           A02) bis A10)

                                           205/40R17
                                           A01)G9C)K04)

                                           215/35R17
                                           A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Skoda Fabia RS           205/40R17                           A02) bis A10)
                                         A01)K04)

                                           215/35R17
                                           A01)K04)




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Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster, Skoda 195/40R17                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01)K04)T81)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/..)        205/40R17
                                            A01)K04)K42)

                                           215/35R17
                                           A01)K03)K04)K42)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster, Skoda 195/40R17                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01)K04)N205)T81)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 185/..)        205/40R17
                                            A01)K04)K42)

                                           215/35R17
                                           A01)K03)K04)K42)T83)

                                           215/40R17
                                           A01)G0W)K03)K04)K42)K43)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout    195/40R17                             A02) bis A10)
                                        T81)

                                           205/40R17
                                           A01)K42)

                                           215/35R17
                                           A01)K42)T83)

                                           215/40R17
                                           A01)G0W)K42)K43)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia                 195/40R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04)
                Serienreifen 155/80R13
                od.165/70R14)               205/40R17
                                            A01)G5F)K04)

                                           215/35R17
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia                 195/40R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04)N205)T81)
                Serienreifen 175/.. oder
                185/..)                     205/40R17
                                            A01)K04)

                                           215/35R17
                                           A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0249*..
NH                             e11*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90       Skoda Rapid, Rapid      195/40R17                         A02) bis A10)
                Spaceback               ER1)

                                         195/45R17
                                         A01)ER1)K49)

                                         205/40R17

                                         215/40R17
                                         A01)K04)K28)K49)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000479-E0-104-09c~SK-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    6/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
        195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.



RA-000479-E0-104-09c~SK-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    7/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


G9C)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16
         ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
         bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33)     Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
         vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
         versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
         A01 ist anzuwenden .

K42)     An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
         Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43)     An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
         kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

K49)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
         50° hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


T83)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2014




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