Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 34 SKODA                                                     Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                           : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
A5 100535571        A5 614 PCD 100                 Ø72.2/Ø57.1              57,1    Kunststoff     650     2141    11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85              195/40R17 81    51J                        Schrägheck;
                                                    205/40R17 80    11A; 24D; 24J              Frontantrieb;
                                         37 - 96    205/40R17 84    11A; 24D; 24J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P
6Y             e11*98/14*0123*..         44 - 85    195/40R17 81    51J                        Kombi; Stufenheck;
                                                    205/40R17 80    11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
5J           N083             51 - 63               205/40R17 80    11A; 22H; 24J; 24M;        Frontantrieb;
                                                                    5DA                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/40R17 84    11A; 22H; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/35R17 83    11A; 22H; 24D; 24J;        725; 73C; 74A; 74P
                                                                    5DW
                                                    215/40R17 83    11A; 22H; 24D; 24J;
                                                                    5DW

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 205/40R17 80             11A; 22H; 24J; 24M;        Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..                                  5DA                        Nicht Scout;
                                                    205/40R17 84    11A; 22H; 24J; 24M         Frontantrieb;
                                                    215/35R17 83    11A; 22H; 24D; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    5DW                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/40R17 83    11A; 22H; 24D; 24J;        725; 73C; 74A; 74P
                                                                    5DW




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 34 SKODA                                                  Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 205/40R17 80          11A; 24J; 24M; 5DA       Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                               215/35R17 83      11A; 22H; 24D; 24J       e11*2007/46*0013*19;
                                               215/40R17 83      11A; 22H; 24D; 24J       bis
                                      44 - 132 205/40R17 84      11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0291*42;
                                               215/35R17 83W     11A; 22H; 24D; 24J       Frontantrieb;
                                               215/40R17 83W     11A; 22H; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
5J             e11*2001/116*0291*.. 55 - 77    205/40R17 84      11A; 24M                 Roomster Scout;
                                               215/35R17 83      11A; 24M; 5DW            Frontantrieb;
                                               215/40R17 83      11A; 22I; 24M; 5DW       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87      11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   215/35R17 83      11A; 24D; 24J            Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               215/40R17 83      11A; 22M; 24D; 24J       Kombi; bis
                                      44 - 132 205/40R17 84      11A; 24J; 24M            e11*2007/46*0013*19;
                                               215/35R17 83W     11A; 24D; 24J            bis
                                               215/40R17 83W     11A; 22M; 24D; 24J       e11*2001/116*0291*42;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87          11A; 24J; 24M            nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                      44 - 132 205/50R17 89  11A; 22F; 24J; 24M           Fz; Kombi; Limousine;
                                               215/45R17 87W 11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                               225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          VCW

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 34 SKODA                                                  Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 34 SKODA                                                  Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen