Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R7805
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R7805.03
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2050 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1U, 6Y, 5J, NH                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                              e11*2007/46*0011*..
1U                              e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Octavia              205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad) M00)

                                           205/50R17
                                           A01)K03)K31)K33)M00)

                                           215/45R17
                                           A01)K32)

                                           225/45R17
                                           A01)K03)K31)K33)

                                           235/40R17
                                           A01)K03)K31)K33)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85       Skoda Fabia 1            205/40R17                           A02) bis A10)
                                         A01)G9C)K01)K04)K28)

                                           215/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K02)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                              e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Skoda Fabia 1 RS          205/40R17                          A02) bis A10)
                                          A01)K01)K04)K28)

                                           215/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K02)K28)




RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    3/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster, Skoda 205/40R17                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01)K01)K04)K42)K43)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/..)        215/35R17
                                            A01)K01)K02)K42)T83)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster, Skoda 205/40R17                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01)K01)K04)K42)K43)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 185/..)        215/35R17
                                            A01)K01)K02)K42)T83)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2               205/40R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)G5F)K01)K04)K42)K43)          E59)
                Serienreifen 155/80R13
                od.165/70R14)               215/35R17
                                            A01)K01)K04)K42)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia 2               205/40R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K42)K43)              E59)
                Serienreifen 175/.. oder
                185/..)                     215/35R17
                                            A01)K01)K04)K42)




RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    4/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                               e11*2001/116*0291*..
5J                               e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 81       Skoda Fabia 3             205/40R17                         A02) bis A10)
                (Schrägheck 5 trg.)       A01)K03)K04)                      E59a)

                                          215/35R17
                                          A01)K01)K04)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K25)K28)K49)K51)

                                          225/35R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout    205/40R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K04)K42)K43)

                                          215/35R17
                                          A01)K01)K04)K42)T83)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0249*..
NH                             e11*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90       Skoda Rapid, Rapid      205/40R17                           A02) bis A10)
                Spaceback               A01)K03)K04)K28)K49)

                                          225/35R17
                                          A01)K01)K04)K28)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    5/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A02)       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
           den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
           ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
           Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
           der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
           Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
           Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden.

E59)       Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       -    e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
       -    e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
     - e11*2007/46*0013 ab Nachtragsstand 20.


RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G5F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
        195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9C)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    7/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K31)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
       - sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca.
         100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
         Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen.

K32)     An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab
         Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus
         anzulegen.

K33)     Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
         vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
         versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
         A01 ist anzuwenden .

K42)     An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
         Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43)     An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
         kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

K49)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
         50° hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T83)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.01.2015




RA-000505-D0-104-14c~SK-5-100-57-ET35_51R7805.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen