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							Gutachten 366-0046-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51538
ANLAGE: 79 SKODA                                                      Radtyp: OCPY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 18.07.2017
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Fahrzeughersteller                          : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                       (kg)      (mm)     datum
OCPY8BP45571          PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff       565     2105    02/17
OCPY8BP45571          PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff       570     2074    02/17
OCPY8BP45571          PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff       580     2037    02/17
OCPY8BP45571          PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff       590     2007    02/17
OCPY8GA45571          PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff       590     2007    02/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SKODA
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 5E; (ab e11*2007/46*0243*01)
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 5L; 5E; 1Z; 3T
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E; 5L
                                              140 Nm für Typ : 3T
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J                             Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                                  215/45R17 91       51J                       Frontantrieb;
                                         55 - 147 225/45R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J                           Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                                  215/45R17 91       51J                       Kombi; Allradantrieb;
                                         55 - 147 205/50R17 93       5FM; 51J; 52J             Frontantrieb;
                                                  M+S
                                                  225/45R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 75I; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51538
ANLAGE: 79 SKODA                                                  Radtyp: OCPY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5E           e11*2007/46*0243*.. 110 - 135 205/50R17 89                                   Octavia Scout;
                                           205/55R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91          52J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           M+S
                                           225/45R17 91                                   721; 725; 73C; 74A;
                                           225/50R17             51G                      74P; 77E
5E           e11*2007/46*0243*.., 63 - 169 205/45R17 88W         5FE                      ab
             e11*2007/46*0244*..           205/50R17 91                                   e11*2007/46*0243*01;
                                           215/45R17 91                                   ab
                                           225/45R17 91                                   e11*2007/46*0244*01;
                                                                                          nicht Octavia Scout;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 215/50R17 92          12O                      ab
                                           215/55R17 94          12O                      e11*2001/116*0326*32;
                                           225/50R17 94          12O                      Kombi; Limousine;
                                           225/55R17 97          12O                      Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          75I; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 81     205/50R17          51G; 52J                 Frontantrieb;
               e11*2007/46*0034*..            215/50R17 95       51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94       51J                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 94                                721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R17          51G                      74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51538
ANLAGE: 79 SKODA                                                  Radtyp: OCPY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.07.2017
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0046-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51538
ANLAGE: 79 SKODA                                                  Radtyp: OCPY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.07.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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