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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DE807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                              8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1Z, 3U, 5E, 5L                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
NS                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
3T                               Superb 2:                                    4723   120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                 Superb 3:                                    4723   140 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

RA-000607-G0-306-05d~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                             e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Skoda Kodiaq            225/60R17                            A02) bis A10)ER2)
                                        A93)

                                           225/65R17
                                           GEC)

                                           235/60R17
                                           A93a)

                                           245/55R17
                                           A01) K03)K04)

                                           245/60R17
                                           A01) GEC)K03) K04)

                                           255/55R17
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01)K01)K04)K36)M00)              E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)    215/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K36)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K36)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia               205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01)K01)K04)K36)M00)               E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 215/45R17 M+S
                17Zoll)                     A01)K01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K36)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K36)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout      225/45R17                            A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K37)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)K37)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia            205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,    A93)M00)                          E57)E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-           205/50R17
                Hinterachse)             A01) K03)K04) M00)

                                          215/45R17
                                          A01) K03)

                                          225/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/40R17
                                          A01) K01)K04) K51)

                                          235/45R17
                                          A01) K01)K04) K50) K51)

                                          245/40R17
                                          A01) K01)K04) K28) K51)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
Seite :                    5 / 14                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia             205/45R17                            A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,     A93)M00) N215) T88)                  E58)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse)    205/50R17
                                          A01) K03)M00) N215)

                                            215/45R17
                                            A01) K03)N225)

                                            225/45R17
                                            A01) K01)K04)

                                            235/40R17
                                            A01) K01)K04)

                                            235/45R17
                                            A01) K01)K04) K50)

                                            245/40R17
                                            A01) K01)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia                205/45R17                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine A01)A93)K04)M00)                  E57)E61a)
                und Kombi, Ausführungen
                mit Verbundlenker-           205/50R17
                Hinterachse)                 A01)K02)K03)K28)K51)M00)

                                            215/45R17
                                            A01)K04)K28)K51)

                                            225/45R17
                                            A01)K01)K02)K28)K51)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
Seite :                    6 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia                205/45R17                          A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine A01) A93)K04) M00) N215) T88)      E58)E61a)
                und Kombi, Ausführungen
                mit Mehrlenkerhinterachse) 205/45R17 M+S
                                             A01) A93)K04) M00) T88)

                                           205/50R17
                                           A01) K03)K04) K28) K51) M00) N215)

                                           205/50R17 M+S
                                           A01) K03)K04) K28) K51) M00)

                                           215/45R17
                                           A01) K04)K28) K51) N225)

                                           215/45R17 M+S
                                           A01) K04)K28) K51)

                                           225/45R17
                                           A01) K01)K04) K28) K51)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout      205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                                         M00)                                   E61)

                                           205/55R17 M+S
                                           M00)

                                           215/45R17 M+S

                                           215/50R17 M+S
                                           A01) K03)M00)

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01) K03)

                                           245/40R17
                                           A01) K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
Seite :                    7 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3U                             e11*98/14*0187*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142      Skoda Superb 1           205/45R17                           A02) bis A10)
                (Limousine)              A93)M00)T88)

                                           205/50R17
                                           M00)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
                                           A01)K03)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191      Skoda Superb 2             205/50R17                         A02) bis A10)
                (3T; Limousine, Kombi; bis A01)K03)K04)K45)M00)N215)         E60)
                Modelljahr 2014)
                                           225/45R17
                                           A01)K03)K04)K45)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K45)

                                           235/45R17
                                           A01)G1D)K01)K04)K45)K46)K47)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
Seite :                    8 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      Skoda Superb 3            215/50R17                         A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; ab A93a)M00)                         E60a)
                Modelljahr 2015)
                                          215/55R17
                                          M00)

                                          225/50R17
                                          A01)K04)

                                          235/45R17
                                          A93a)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
Seite :                    9 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         205/55R17
                                         A01)G0U)K01)K04)M00)N215)

                                         205/55R17 M+S
                                         A01)G0U)K01)K04)M00)

                                         215/50R17
                                         A01)G0U)K01)K04)M00)

                                         215/55R17
                                         A01)G7K)K01)K04)M00)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R17
                                         A01)G0U)K01)K02)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/50R17
                                         A01)G7K)K01)K02)K48)

                                         245/45R17
                                         A01)G0U)K01)K02)

                                         255/45R17
                                         A01)G0U)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
Seite :                    10 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5d
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Teiletyp :                 DE807


E45)     Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
         Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
         „VL“.

E58)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
         Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
         "ML".

E60)     bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur
         zulässig bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014)

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32

E61)    Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
     - e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14

ER2)     Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
         Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
         Tabelle zu entnehmen.
             Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
             225/60R17                    2141                        1396
             225/65R17                    2208                        1358
             235/60R17                    2178                        1374
             245/55R17                    2141                        1396
             245/60R17                    2214                        1354
             255/55R17                    2172                        1378
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
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Teiletyp :                 DE807


G0U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
        225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G1D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R19
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
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K36)     An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
         Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K45)     An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K46)     An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.

K47)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist um 10 mm zu kürzen,
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen.

K48)     An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
         mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
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Teiletyp :                 DE807


K50)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 5d mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2017




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