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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. :               51b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              XRT-8519
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Borbet
Montageposition:                                   Vorderachse *
Radausführung:                                         LK112
Radgröße:                                            8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                     30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 112 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                               72,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                      730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9519, LK112 (ABE-Nr. 49285*02) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda




RA-000726-F0-015-51b~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. :               51b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
5L                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                              120 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3T                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                    140 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
88 bis 206      Skoda Superb 3            235/35R19            235/35R19                  A01) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; ab K01)                                            E60a)
                Modelljahr 2015)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-F0-015-51b~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. :               51b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
77 bis 125      Skoda Yeti              235/35R19            235/35R19                    A01) bis A10)
                                        K01)                                              G0U)

                                             245/30R19             245/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                         T89)

                                             245/35R19             245/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                         G0U)

                                             255/30R19             255/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)

                                             255/35R19             255/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                         G0U)

                                             225/35R19             255/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)T88)                                     V00)

                                             225/40R19             255/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                         G0U)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000726-F0-015-51b~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. :               51b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden.

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000726-F0-015-51b~SK-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. :               51b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 51b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.03.2017




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