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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     1/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           SPT 605-5L
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                         Anzio
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                         V2
             Radgröße:                                                           6Jx15H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                   43 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
             Lochzahl:                                                               5
             Mittenlochdurchmesser:                                              57,1 mm
             Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
§ 22 51987




             Zentrierring:                                                      ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                                    715 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                             2160 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       SKODA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                              moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                    120 Nm
                         Schaftlänge 27 mm

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                               e11*2001/116*0230*..
             1Z                               e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 118      Skoda Octavia             195/65R15                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,        A93)                                 BF1) E45) EF0)
                             Allrad; Ausführungen
                             mit kleinsten             205/60R15
                             Serienreifen in 15Zoll)   A93)

                                                      215/60R15
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     2/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L



             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 85       Skoda Octavia           195/60R15                           A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi,                                       A93) BF1) E57) E61)
                             Ausführungen mit        195/65R15
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)            205/60R15

                                                      215/60R15

                                                      225/55R15


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                               e11*2007/46*0243*..
             5E                               e11*2007/46*0244*..
             5E                               e8*2007/46*0318*..
§ 22 51987




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 85       Skoda Octavia             195/60R15                         A02) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,                                          A93) BF1) E57) E61a)
                             Limousine und Kombi,      195/65R15
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-            205/60R15
                             Hinterachse)
                                                       215/60R15

                                                      225/55R15


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 81       Skoda Octavia           195/60R15                           A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi,                                       A93) BF1) E58) E61) EF0)
                             Ausführungen mit        195/65R15
                             Mehrlenkerhinterachse )
                                                     205/60R15

                                                      215/60R15

                                                      225/55R15


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     3/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.
§ 22 51987




             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden.
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm


             E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

             E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     4/4
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

             E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                    • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                    • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

             E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                   • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                   • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             Die Anlage 2c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPT 605-5L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 06.06.2018
§ 22 51987
						
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