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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              1b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  NBU 859
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        NBU859 112G
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1Z, 5L, 5E                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
3T, NS, NU                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              1b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                              e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Karoq              225/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A01) A93)K01) K04)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)             225/45R19
                                         A01) A93a)G01) K01) K04)

                                          235/40R19
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          245/35R19
                                          A01) A93)K01) K02)

                                          245/40R19
                                          A01) K01)K02)

                                          255/35R19
                                          A01) A93a)K01) K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                              e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda      235/45R19                         A02) bis A10)
                Kodiaq Scout             A93)                              ER2)

                                          235/50R19
                                          A01) K03)K04)

                                          245/45R19
                                          A93a)

                                          255/45R19
                                          A01) K03)K04)

                                          265/45R19
                                          A01) G4M)K03) K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01) K01)K04) K28) K37) T88)       E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia               225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01) K01)K04) K28) K37) T88)       E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout      225/35R19                            A02) bis A10)
                                         A01) K01)K04) K37) T88)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia            215/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,    A01)K03)K04)T85)                     E57)E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-           225/35R19
                Hinterachse)             A01)K01)K04)K50)K51)

                                           235/30R19
                                           A01)K01)K04)K28)K51)

                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)K28)K50)K51)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia             215/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,     A01)K03)N225)T85)                    E58)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse)    225/35R19
                                          A01)K01)K04)K50)T88)

                                            235/30R19
                                            A01)K01)K04)T86)

                                            245/30R19
                                            A01)K01)K04)K28)K50)K51)

                                            255/30R19
                                            A01)K01)K04)K28)K50)K51)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia                215/35R19                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine A01)K02)K03)K28)K51)              E57)E61a)
                und Kombi, Ausführungen
                mit Verbundlenker-
                Hinterachse)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia                215/35R19                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine A01)K03)K04)K28)K51)N225)T85)     E58)E61a)
                und Kombi, Ausführungen
                mit Mehrlenkerhinterachse) 215/35R19 M+S
                                             A01)K03)K04)K28)K51)T85)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout      225/35R19                          A02) bis A10)
                                         A01)K03)                           E61)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      Skoda Superb 3            225/40R19                         A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; ab                                   E60a)
                Modelljahr 2015)          235/35R19

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              1b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              215/35R19                                A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) T85)

                                         225/35R19
                                         A01) K01)K04) T88)

                                         225/40R19
                                         A01) G0U)K01) K04)

                                         235/35R19
                                         A01) G0U)K01) K02) T91)

                                         245/30R19
                                         A01) K01)K02) T89)

                                         245/35R19
                                         A01) G0U)K01) K02)

                                         255/30R19
                                         A01) K01)K02) T91)

                                         255/35R19
                                         A01) G0U)K01) K02) K48)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)T88)             K02)T91)           V00)

                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)K48)           G0U)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              1b
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
     "ML".




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32

E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
     - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
     - e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            235/45R19                    2120                        1368
            235/50R19                    2193                        1327
            245/45R19                    2144                        1355
            255/45R19                    2175                        1337
            265/45R19                    2199                        1324

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G4M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
     235/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp :                NBU 859


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
     mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




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Teiletyp :                NBU 859


K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.01.2018


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