Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-9519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*05) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5246 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3T, NU, NS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5246 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000771-D0-015-30c~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 110 Skoda Karoq 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K02) GGB)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
110 bis 140 Skoda Karoq 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K02)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
82 bis 140 Skoda Kodiaq, Skoda 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
Kodiaq Scout K04)M00)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)ER4)
K04)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10) ER5)
K04) G4M)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-D0-015-30c~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
176 Skoda Kodiaq RS 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K04)M00)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) ER4)
K04)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10) ER5)
K04)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
3T e8*2007/46*0317*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
88 bis 206 Skoda Superb 3 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(3V; Limousine, Kombi; ab K04)T91) E60a)
Modelljahr 2015)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-D0-015-30c~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
77 bis 125 Skoda Yeti 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K02)T91) G0U)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02)M00) T89)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02) G0U)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)T91)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K48) G0U)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)T91) V00)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K48) G0U)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000771-D0-015-30c~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000771-D0-015-30c~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000771-D0-015-30c~SK-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
G4M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
235/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GGB)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Die Anlage Nr. 30c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019
RA-000771-D0-015-30c~SK-5-112-57-ET35.docx