Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 859
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NBU859 112G
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1Z, 5L, 5E Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
3T, NS, NU Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Skoda Karoq 225/40R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01)A93)K01)K04)
225/45R19
A01)A93a)GDL)K01)K04)
235/40R19
A01)A93)GGB)K01)K04)
245/35R19
A01)A93)K01)K02)
245/40R19
A01)GGA)K01)K02)
255/35R19
A01)A93a)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 Skoda Karoq 225/40R19 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A01)A93)K01)K04)
235/35R19
A01)A93)K01)K04)
245/35R19
A01)A93)K01)K02)
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Skoda Kodiaq, Skoda 235/45R19 A02) bis A10)ER2)
Kodiaq Scout A93)
235/50R19
A01)K03)K04)
245/45R19
A93a)
255/45R19
A01)K03)K04)
265/45R19
A01)G4M)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 Skoda Kodiaq RS 235/45R19 A02) bis A10)ER2)
A93)
235/50R19
A01)K03)K04)
245/45R19
A93a)
255/45R19
A01)K03)K04)
265/45R19
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Skoda Octavia 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; A01)K01)K04)K28)K37)T88) E45)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 15Zoll)
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Skoda Octavia 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Allrad; A01)K01)K04)K28)K37)T88) E45)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder
17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K37)T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A01)K03)K04)T85) E57)E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 225/35R19
Hinterachse) A01)K01)K04)K50)K51)
235/30R19
A01)K01)K04)K28)K51)
245/30R19
A01)K01)K04)K28)K50)K51)
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A01)K03)N225)T85) E58)E61)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse) 225/35R19
A01)K01)K04)K50)T88)
235/30R19
A01)K01)K04)T86)
245/30R19
A01)K01)K04)K28)K50)K51)
255/30R19
A01)K01)K04)K28)K50)K51)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10)
(Facelift ab 2017, Limousine A01)K02)K03)K28)K51) E57)E61a)
und Kombi, Ausführungen
mit Verbundlenker-
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10)
(Facelift ab 2017, Limousine A01)K03)K04)K28)K51)N225)T85) E58)E61a)
und Kombi, Ausführungen
mit Mehrlenkerhinterachse) 215/35R19 M+S
A01)K03)K04)K28)K51)T85)
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A02) bis A10)
A01)K03) E61)
245/30R19
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
3T e8*2007/46*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206 Skoda Superb 3 225/40R19 A02) bis A10)
(3V; Limousine, Kombi; ab E60a)
Modelljahr 2015) 235/35R19
T91)
245/35R19
A01)K01)K04)
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 215/35R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)T85)
225/35R19
A01)K01)K04)T88)
225/40R19
A01)G0U)K01)K04)
235/35R19
A01)G0U)K01)K02)T91)
245/30R19
A01)K01)K02)T89)
245/35R19
A01)G0U)K01)K02)
255/30R19
A01)K01)K02)T91)
255/35R19
A01)G0U)K01)K02)K48)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01)T88) K02)T91) V00)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) K02)K48) G0U)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Skoda Karoq Scout 235/40R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01)A93)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
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Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
„VL“.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
"ML".
E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
- ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
- e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
- e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
- e8*2007/46*0318*
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
235/45R19 2120 1368
235/50R19 2193 1327
245/45R19 2144 1355
255/45R19 2175 1337
265/45R19 2199 1324
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
G4M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
235/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GDL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GGA)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GGB)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 04.10.2019
RZ-064372-L0-306-01b~SK-5-112-57-ET35