Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 1/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
!
FO
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
IN
Handelsmarke: BORBET
AB
R
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
VO
R
Radausführung: LK112
ZU
N
Radgröße: 8½Jx19H2
O
SI
R
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
VE
SE
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
LE
Lochzahl: 5
E
N
EI
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
-R
9
Zentrierart: Mittenzentrierung
§1
H
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
AC
N
geprüfte Radlast: *) 720 kg
G
N
U
Reifenabrollumfang: 2100 mm
AG
TR
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
N
EI
R
ZU
Allgemeine Anforderungen
T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
H
IC
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
-N
entsprechend ersetzt werden.
IG
LT
Ü
Verwendungsbereich
G
N
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
U
T
EN
Radbefestigung
M
KU
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
O
Kürzel moment
D
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 140 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 2/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Skoda Karoq 225/40R19 A02) bis A10)
!
(Frontantrieb) BF1)
FO
225/45R19
IN
GDL)
AB
R
VO
235/40R19
A01) GGB) K03)
R
ZU
N
245/35R19
O
SI
A01) K01) K04)
R
VE
245/40R19
SE
A01) GGA) K01) K04)
LE
255/35R19 E
N
EI
A01) K01) K04)
-R
9
§1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H
AC
NU e8*2007/46*0272*..
N
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
G
N
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
U
AG
110 bis 140 Skoda Karoq 225/40R19 A02) bis A10)
TR
(Allradantrieb) BF1)
N
225/45R19
EI
R
ZU
235/35R19
T
H
235/40R19
IC
-N
245/35R19
IG
A01) K01) K04)
LT
Ü
G
245/40R19
N
U
A01) K01) K04)
T
EN
255/35R19
M
KU
A01) K01) K04)
O
D
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 Skoda Karoq Scout 225/45R19 A02) bis A10)
(Allrad) BF1)
235/40R19
245/40R19
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 3/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Skoda Karoq Scout 235/40R19 A01) bis A10)
!
(Frontantrieb) BF1) K01)
FO
IN
AB
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R
NS e8*2007/46*0249*..
VO
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
R
ZU
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Skoda Kodiaq, Skoda 235/45R19 A02) bis A10)
N
O
Kodiaq Scout ER2) BF1)
SI
R
VE
245/45R19
SE
ER1)
LE
E
N
EI
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
-R
NS e8*2007/46*0249*..
9
§1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
H
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
AC
176 Skoda Kodiaq RS 235/45R19 A02) bis A10)
N
ER2) BF1)
G
N
U
245/45R19
AG
ER1)
TR
N
EI
R
ZU
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
T
H
IC
1Z e11*2007/46*0012*..
-N
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
IG
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
LT
103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A01) bis A10)
Ü
G
BF2) K03) T88)
N
U
T
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EN
5E e11*2007/46*0243*..
M
KU
5E e11*2007/46*0244*..
O
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
D
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, T85) BF2) E57) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 225/35R19
Hinterachse)
235/30R19
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 4/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
77 bis 169 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10)
IN
(Limousine und Kombi, N225) T85) BF2) E58) E61)
AB
Ausführungen mit
R
Mehrlenkerhinterachse ) 225/35R19
VO
T88)
R
ZU
235/30R19
N
A01) K03) T86)
O
SI
R
VE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SE
5E e11*2007/46*0243*..
LE
5E e11*2007/46*0244*..
E
N
5E e8*2007/46*0318*..
EI
-R
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
9
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§1
63 bis 110 Skoda Octavia 215/35R19 A01) bis A10)
H
AC
(Facelift ab 2017, T85) BF2) E57) E61a) K04) K51)
N
Limousine und Kombi,
G
Ausführungen mit 225/35R19
N
U
Verbundlenker- K28)
AG
Hinterachse)
TR
235/30R19
N
K28)
EI
R
ZU
T
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H
IC
5E e11*2007/46*0243*..
-N
5E e11*2007/46*0244*..
IG
5E e8*2007/46*0318*..
LT
Ü
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
G
N
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
U
81 bis 180 Skoda Octavia 215/35R19 A01) bis A10)
T
EN
(Facelift ab 2017, N225) T85) BF2) E58) E61a) K04) K51)
M
Limousine und Kombi,
KU
Ausführungen mit 215/35R19 M+S
O
Mehrlenkerhinterachse) T85)
D
225/35R19
K28) T88)
235/30R19
K28) T86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A02) bis A10)
BF2) E61)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 5/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
3T e8*2007/46*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
!
FO
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
IN
88 bis 206 Skoda Superb 3 225/40R19 A02) bis A10)
AB
(3V; Limousine, Kombi; BF1) E60a)
R
ab Modelljahr 2015) 235/35R19
VO
T91)
R
ZU
235/40R19
N
O
SI
R
VE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SE
5L e11*2007/46*0010*..
LE
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen E Auflagen und Hinweise
N
EI
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
-R
77 bis 125 Skoda Yeti 215/35R19 A02) bis A10)
9
§1
A93) T85) BF2)
H
AC
225/35R19
N
A93) T88)
G
N
U
AG
225/40R19
A01) G0U) K48)
TR
N
EI
235/35R19
R
G0U) T91)
ZU
T
H
245/30R19
IC
A01) K01) K04) T89)
-N
IG
245/35R19
LT
Ü
A01) G0U) K01) K04) K48)
G
N
U
255/30R19
T
EN
A01) K01) K04) T91)
M
KU
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
O
D
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
A93) K04) BF2) T88) T91) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 6/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
!
FO
IN
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
AB
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
R
VO
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
R
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
ZU
zulässig.
N
O
SI
R
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
VE
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
SE
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
LE
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
E
N
EI
-R
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
9
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
§1
Radkontur hinausragen.
H
AC
N
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
G
N
Befestigungsteile zu verwenden.
U
AG
TR
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
N
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
EI
R
ZU
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
T
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
H
IC
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
-N
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
IG
LT
werden.
Ü
G
N
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
U
T
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
EN
wird.
M
KU
O
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
D
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5246
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 7/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5246
Anzugsmoment: 120 Nm
!
FO
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
IN
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
AB
R
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
VO
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
R
ZU
N
E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
O
SI
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
R
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
VE
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
SE
LE
E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
E
N
• e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
EI
-R
• e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
9
§1
E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
H
AC
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
N
• e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
G
N
• e8*2007/46*0318*
U
AG
TR
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
N
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
EI
R
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ZU
T
H
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
IC
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
-N
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
IG
LT
Ü
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
G
N
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
U
T
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
EN
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
M
KU
O
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
D
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GDL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GGA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 8/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
GGB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
!
FO
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
IN
AB
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
R
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
VO
Radmitte herzustellen.
R
ZU
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
N
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
O
SI
genannten Bereich abgedeckt sein.
R
VE
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
SE
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
LE
Radmitte herzustellen.
E
N
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
EI
-R
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
9
genannten Bereich abgedeckt sein.
§1
H
AC
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
N
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
G
N
Radmitte herzustellen.
U
AG
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
TR
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
N
genannten Bereich abgedeckt sein.
EI
R
ZU
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
T
H
IC
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
-N
warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
IG
LT
Ü
G
N
U
T
EN
M
KU
O
D
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 9/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
!
FO
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
IN
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
AB
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
R
VO
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
R
ZU
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
N
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
O
SI
R
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
VE
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
SE
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
LE
E
N
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
EI
-R
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
9
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§1
H
AC
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
N
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
G
N
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
U
AG
TR
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
N
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
EI
R
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
ZU
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
T
H
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
IC
eines entsprechenden Nachweises.
-N
IG
LT
Die Anlage 24b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Ü
Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
G
N
U
T
Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019
EN
M
KU
O
D