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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     8100_7017
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 100Z
               Radausführungskennz.:                                          100Z
               Radgröße:                                                    7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
               Lochzahl:                                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                                       67,20 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                          680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             120 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               6Y                          e11*98/14*0123*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               37 bis 85     Skoda Fabia 1         205/40R17                                A01) bis A10)
                                                   G9C) K28)                                BF1) K04)

                                                    215/35R17
                                                    K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               6Y                          e11*98/14*0123*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96            Skoda Fabia 1 RS      205/40R17                              A01) bis A10)
                                                   K28)                                   BF1) K04)

                                                    215/35R17
                                                    K03)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                           e11*2001/116*0291*..
               5J                           e11*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 132    Skoda Fabia 2          205/40R17                             A01) bis A10)
                             (Limousine und         K03)                                  BF1) E59) EB1) K04)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit kleinsten          215/35R17
§22 51764*03




                             Serienreifen 175/..    K01)
                             oder 185/..)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                           e11*2001/116*0291*..
               5J                           e11*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 63     Skoda Fabia 2          205/40R17                             A01) bis A10)
                             (Limousine und         G5F) K03)                             BF1) E59) EB1) K04)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit kleinsten          215/35R17
                             Serienreifen           K01)
                             155/80R13
                             od.165/70R14 )




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NW                          e8*2007/46*0349*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 85     Skoda Kamiq           205/50R17                              A02) bis A10)
                                                   A93)                                   BF1)

                                                    205/55R17
                                                    A93)

                                                    215/50R17
                                                    A01) A93a) K03) K04)

                                                    225/50R17
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1U                          e11*2007/46*0011*..
               1U                          e11*95/54*0066*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 132    Skoda Octavia         205/45R17                              A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                           BF1)
                             Allrad)               205/50R17
                                                   A01) K32) K33)

                                                    215/45R17

                                                    225/45R17
                                                    A01) K32) K33)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NH                          e11*2007/46*0249*..
               NH                          e11*2007/46*0250*..
               NH                          e8*2007/46*0320*..
§22 51764*03




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 92     Skoda Rapid, Rapid    195/45R17                              A01) bis A10)
                             Spaceback             K49)                                   BF1) EB2)

                                                    205/40R17
                                                    K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NW                          e8*2007/46*0349*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 110    Skoda Scala           195/50R17                              A02) bis A10)
                                                   A93) N205)                             BF1)

                                                    195/55R17
                                                    N205)

                                                    205/50R17
                                                    A01) K04)

                                                    215/45R17
                                                    A93)

                                                    225/45R17
                                                    A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                          e11*2001/116*0291*..
               5J                          e11*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 77     Skoda Roomster Scout 205/40R17                               A01) bis A10)
                                                   K43)                                   BF1) EB1) K42)

                                                     215/35R17
                                                     K04) T83)

                                                     215/40R17
                                                     G0W) K04) K43)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                            e11*2001/116*0291*..
               5J                            e11*2007/46*0013*..
               5J                            N083
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 51764*03




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               47 bis 63     Skoda Roomster, Skoda 205/40R17                              A01) bis A10)
                             Praktik                 K03) K43)                            BF1) EB1) K04) K42)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen 215/35R17
                             175/.. )                K01) T83)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                            e11*2001/116*0291*..
               5J                            e11*2007/46*0013*..
               5J                            N083
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 77     Skoda Roomster, Skoda 205/40R17                              A01) bis A10)
                             Praktik                 K03) K43)                            BF1) EB1) K04) K42)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen 215/35R17
                             185/..)                 K01) T83)

                                                     215/40R17
                                                     G0W) K01) K43)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                          e11*2001/116*0291*..
               5J                          e11*2007/46*0013*..
               5J                          e8*2007/46*0319*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 92     Skoda Fabia 3         195/45R17                               A01) bis A10)
                             (Limousine und Kombi) K25) K49)                               BF1) E59a) EB2)

                                                    205/40R17
                                                    K04)

                                                    215/35R17
                                                    A93a) K04)

                                                    215/40R17
                                                    K04) K25) K49)


               Auflagen und Hinweise
§22 51764*03




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
§22 51764*03




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E59)   Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
                      • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

               E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
                     • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
                     • e8*2007/46*0319*

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Ate VL 581 mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Ate VL 581 mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder diese
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G5F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15,
                      205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 51764*03




               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K32)   An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab
                      Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzulegen.

               K33)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
                      Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
                      (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden .

               K42)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis
                      ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

               K43)   An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu kürzen
                      und eng an das Radhaus anzulegen.

               K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
                         Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter
                         der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 4b
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               T83)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 4b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
§22 51764*03
						
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