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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      54R6705
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             54R6705.27
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                          780 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                   ZP50704     140 Nm
            Schaftlänge 27 mm
BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                   ZP50704    120 Nm
            Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                             e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Karoq             215/60R16                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       A93)                                 BF1)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            225/55R16
                                        A93)

                                         225/60R16
                                         A93)

                                         235/55R16
                                         A01) A93a) K03)

                                         245/55R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A93)                              BF2) E45)
                Allrad; Ausführungen
                mit kleinsten Serienreifen 215/50R16
                in 15Zoll)                 A01) K03)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A93)                              BF2) E45) EF0)
                Allrad; Ausführungen
                mit kleinsten Serienreifen 215/50R16 M+S
                in 16Zoll oder 17Zoll)     A01) K03)

                                         225/50R16 M+S
                                         A01) K01) K04)
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Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      3 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout   205/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                       205/60R16 M+S

                                       215/55R16 M+S

                                       215/60R16 M+S
                                       A01) K44)

                                       225/50R16 M+S
                                       A01) K03)

                                       225/55R16 M+S
                                       A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia          195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93) N205)                         BF2) E57) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-         195/60R16
                Hinterachse)           A93) N205)

                                       205/55R16
                                       A93)

                                       215/50R16
                                       A93a)

                                       215/55R16

                                       225/50R16

                                       235/50R16
                                       A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      4 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017,      A93) N205)                        BF2) E57) E61a)
                Limousine und Kombi,
                Ausführungen mit        195/55R16 M+S
                Verbundlenker-          A93) W205)
                Hinterachse)
                                        195/60R16
                                        A93) N205)

                                        195/60R16 M+S
                                        A93) W205)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K04) K28) K51)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Skoda Octavia           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93) N205)                          BF2) E58) E61) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse ) 195/60R16
                                        A93) N205)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      5 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia           205/55R16                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017,      A93)                              BF2) E58) E61a) EF0)
                Limousine und Kombi,
                Ausführungen mit        215/50R16
                Mehrlenkerhinterachse) A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K04) K28) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout   205/55R16 M+S                       A02) bis A10)
                                      A93)                                BF2) E61)

                                        205/60R16 M+S

                                        215/55R16 M+S
                                        A93a)

                                        215/60R16 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147      Skoda Superb 2          205/55R16                         A02) bis A10)
                (3T; Limousine, Kombi;                                    A93) BF2) E60)
                bis Modelljahr 2014)    225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                             e11*2001/116*0326*..
3T                             e11*2007/46*0014*..
3T                             e8*2007/46*0317*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 140      Skoda Superb 3          215/60R16                         A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; A93)                               BF1) E60a)
                ab Modelljahr 2015)
                                        225/55R16
                                        A93a)

                                        225/60R16
                                        G2B)

                                        235/55R16

                                        245/50R16

                                        245/55R16
                                        G2B)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      7 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                            e11*2007/46*0010*..
5L                            e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti            195/60R16                         A02) bis A10)
                                      A93) N205)                        BF2)

                                       195/60R16 M+S
                                       A93) W205)

                                       205/55R16
                                       A93) N215)

                                       205/55R16 M+S
                                       A93)

                                       205/60R16
                                       A93) G0U) N215)

                                       205/60R16 M+S
                                       A93) G0U)

                                       215/55R16
                                       A93)

                                       215/60R16
                                       G0U)

                                       225/50R16
                                       A93)

                                       225/55R16
                                       A93) G0U)

                                       235/50R16

                                       235/55R16
                                       G0U)

                                       245/50R16
                                       A01) G0U) K01) K04)

                                       255/50R16
                                       A01) G0U) K01) K04) K48)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      8 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu
       verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu
       verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      9 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60)   bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur zulässig bis
       Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014)

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 27c
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K44)   Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
       Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
       drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm
       in Richtung Vorderachse einzuformen.




K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
       folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng
           an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 27c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
54R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.07.2019
						
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