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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. :                      RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 LS6705
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         LS6705.23
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                        765 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2275 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SKODA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
NH, 5J                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000828-E0-104-26a~SK-5-100-57-ET45_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. :                      RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
Seite :                    2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              e8*2007/46*0319*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92       Skoda Fabia 3            185/50R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi)    M00)                              E59a)

                                          185/55R16
                                          GGW)M00)

                                          195/45R16

                                          195/50R16

                                          205/45R16

                                          215/45R16



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0249*..
NH                             e11*2007/46*0250*..
NH                             e8*2007/46*0320*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Skoda Rapid, Rapid      185/50R16                          A02) bis A10)
                Spaceback               A93a)M00)                          B28)

                                          185/55R16
                                          M00)

                                          195/50R16

                                          205/45R16
                                          A93a)

                                          215/45R16

                                          225/45R16
                                          A01)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000828-E0-104-26a~SK-5-100-57-ET45_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. :                      RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.



RA-000828-E0-104-26a~SK-5-100-57-ET45_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. :                      RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. :               26a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6705


E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
     - e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
     - e8*2007/46*0319*

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/35R18,
   215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.

K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
        50° hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


DDie Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ LS6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.05.2019




RA-000828-E0-104-26a~SK-5-100-57-ET45_LS6705
						
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