Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPT 605-5L
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: V7
Radausführungskennz.: V7
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 580 kg
Reifenabrollumfang: 2060 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 2/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 1 185/55R15 A02) bis A10)
A93) BF1)
195/50R15
A93)
205/50R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Skoda Fabia 1 RS 185/55R15 A02) bis A10)
A93) BF1)
195/50R15
A93)
205/50R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Fabia 2 185/55R15 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93) N195) BF1) E59)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 185/55R15 M+S
175/.. oder 185/..) A93)
185/60R15
G0W) N195)
185/60R15 M+S
G0W)
195/50R15
N205)
195/55R15
N205)
205/50R15
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 3/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63 Skoda Fabia 2 185/55R15 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93) BF1) E59)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 185/60R15
155/80R13 od.165/70R14 G0W)
)
195/50R15
195/55R15
G5F)
205/50R15
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1U e11*2007/46*0011*..
1U e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Skoda Octavia 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N195) BF1) EF0)
Allrad)
185/65R15 M+S
195/65R15
205/60R15
215/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NH e11*2007/46*0249*..
NH e11*2007/46*0250*..
NH e8*2007/46*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid 185/60R15 A02) bis A10)
Spaceback A93) BF1)
195/55R15
A93)
205/50R15
A93)
205/55R15
225/50R15
A01) K04) K49)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 4/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NW e8*2007/46*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Skoda Scala 195/65R15 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
205/60R15
A93)
215/60R15
A93a)
225/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Skoda Roomster Scout 185/55R15 A02) bis A10)
A93) N195) BF1)
185/55R15 M+S
A93)
185/60R15
G0W) N195)
185/60R15 M+S
G0W)
195/50R15
195/55R15
205/50R15
215/50R15
A01) K42)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63 Skoda Roomster, 185/55R15 A02) bis A10)
Skoda Praktik A93) BF1)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 185/60R15
175/.. )
195/50R15
195/55R15
205/50R15
A01) K04)
215/50R15
A01) K04) K42)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 Skoda Roomster, 185/55R15 A02) bis A10)
Skoda Praktik A93) N195) BF1)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 185/55R15 M+S
185/..) A93)
185/60R15
G0W) N195)
185/60R15 M+S
G0W)
195/50R15
N205)
195/55R15
N205)
205/50R15
A01) K04)
215/50R15
A01) K04) K42)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J e8*2007/46*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92 Skoda Fabia 3 185/55R15 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi) A93) BF1) E59a)
185/60R15
195/55R15
A93a)
205/50R15
205/55R15
215/50R15
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 7/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
• e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.
E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
• e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
• e8*2007/46*0319*
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-C0-413
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8/8
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
hinter der Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPT 605-5L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.07.2020