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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15c
Seite :                    1 / 10
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  NBU 858
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 112 G
Radausführungskennz.:                                    LK 112 G
Radgröße:                                               8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         4723        140 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         4723       120 Nm
                Schaftlänge 29 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                             e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Karoq             225/45R18                          A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93a)                              BF1)

                                         235/45R18
                                         K03)

                                         245/45R18
                                         G8M) K01) K04)

                                         255/40R18
                                         K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                              e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Skoda Karoq              215/45R18                         A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          A93a) M00) N225)                  BF1)

                                         225/45R18
                                         A93a)

                                         235/40R18
                                         A93a)

                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         K01) K04)

                                         245/45R18
                                         K01) K04)

                                         255/40R18
                                         K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                            e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Skoda Karoq Scout      235/45R18                           A02) bis A10)
                (Allrad)                                                   BF1)
                                       245/45R18
                                       K03)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                             e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Karoq Scout       235/45R18                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)                                            BF1) K01)
                                        245/45R18
                                        K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                             e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda     225/55R18                         A02) bis A10)
                Kodiaq Scout                                              BF1) ER1) M00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                            e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
176             Skoda Kodiaq RS        225/55R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                          BF1) ER1) M00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                             e11*2001/116*0230*..
1Z                             e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout     225/40R18                         A02) bis A10)
                                        K03)                              BF2)

                                        235/40R18
                                        K01) K37)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia           215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,                                     BF2) E57) E61)
                Ausführungen mit        225/40R18
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            235/35R18
                                        K03)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia           215/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, N225)                                 BF2) E58) E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse ) 225/40R18

                                         235/35R18
                                         K03)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
5E                               e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia             215/40R18                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017,                                          BF2) E57) E61a) K04) K51)
                Limousine und Kombi,      225/40R18
                Ausführungen mit          K28)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)              235/35R18
                                          K28)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
5E                               e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia             215/40R18                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017,        N225)                             BF2) E58) E61a) K04) K51)
                Limousine und Kombi,
                Ausführungen mit          215/40R18 M+S
                Mehrlenkerhinterachse)
                                          225/40R18
                                          K28)

                                         235/35R18
                                         K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout     215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                                            BF2) E61)
                                         215/45R18 M+S
                                         M00)

                                         225/40R18
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15c
Seite :                    5 / 10
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                             e8*2007/46*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Octavia            215/45R18                         A02) bis A10)
                (Kombi, Ausführungen mit A93a) M00)                        BF1) E62)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)             225/45R18

                                         235/40R18
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191      Skoda Superb 2           225/40R18                         A02) bis A10)
                (3T; Limousine, Kombi;                                     BF2) E60) K45)
                bis Modelljahr 2014)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
3T                              e8*2007/46*0317*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      Skoda Superb 3           215/45R18                         A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; A93a) M00)                          BF1) E60a)
                ab Modelljahr 2015)
                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18

                                         245/40R18
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                            e11*2007/46*0010*..
5L                            e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti             215/40R18                                A02) bis A10)
                                       A93) T89)                                BF2)

                                        215/45R18
                                        G0U) M00)

                                        225/40R18
                                        A93)

                                        225/45R18
                                        G0U)

                                        235/40R18
                                        G0U)

                                        245/35R18
                                        K01) K04)

                                        245/40R18
                                        G0U) K01) K04) K48)

                                        255/35R18
                                        K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R18            255/35R18          A02) bis A10)
                                        A93)                 K04)               BF2) V00)
                                        225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                             K04) K48)          BF2) G0U) V00)
                                        225/45R18            255/40R18          A02) bis A10)
                                                             K04) K48)          BF2) G0U) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4723
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4723
       Anzugsmoment: 120 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               15c
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Teiletyp :                 NBU 858


E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
     225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
          nach außen zu treiben oder zu kürzen,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
          ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
          Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
          abzutrennen und klebend zu befestigen.

K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
       warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
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M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 15c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NBU 858 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.05.2020
						
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