Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                 7b                                                   TuV NORD
Seite :                      1/7                                                           Mobilitat
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_9019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   9EVO_9019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                              Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                              39 5112Y

Radausführungskennz.:                                          LK112Y

Radgröße:                                                   9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                             39 mm

Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm

Lochzahl:                                                        5

Mittenlochdurchmesser:                                         75 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                             @i57,1 Oe75

geprüfte Radlast: *)                                           690 kg

Reifenabrollumfang:                                         2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     SKODA


Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit [AAnzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                   140 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
BF2          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                   120 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                              RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                       7b                                              TuVNORD
Seite :                            2/7                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                     Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                         9EVO_9019




Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
NU                                 e8*2007/46*0272*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110       Skoda Karoq                235/40R19                         AO1) bis A10)
                 (Frontantrieb)             GGB) K04)                         BF1) K01)

                                            245/35R19
                                            K04)


                                            245/40R19
                                            GGA) K04)

                                            255/35R19
                                            K02)



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
NU                                 e8*2007/46*0272*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140      Skoda Karoq                235/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Allradantrieb)            A93a)                             BF1) K01) K04)

                                            235/40R19


                                            245/35R19



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
NU                                 e8*2007/46*0272*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140      Skoda Karog Scout          235/40R19                         AO1) bis A10)
                 (Allrad)                                                     BF1) KO1) K04)


Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
NU                                 e8*2007/46*0272*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110       Skoda Karog Scout          235/40R19                         AO1) bis A10)
                 (Frontantrieb)                                               BF1) K01) K04)


Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
NS                                 e8*2007/46*0249*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda         235/45R19                         AO2) bis A10)
                Kodiag Scout                                                  BF1) ER1)
                                            245/45R19


                                            255/45R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                             RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                      7b                                             TuV NORD
Seite :                           3/7                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                        9EVO_9019



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
NS                                e8*2007/46*0249*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
176              Skoda Kodiaq RS           235/45R19                         AO2) bis A10)
                                                                             BF1) ER1)
                                           245/45R19


                                           255/45R19



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                e11*2007/46*0243*..
5E                                e11*2007/46*0244*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110       Skoda Octavia             245/30R19                         AO1) bis A10)
                 (Limousine und Kombi,                                       BF2) E57) E61) KO1) K04)
                 Ausführungen mit                                            K28) K51)
                 Verbundlenker-
                 Hinterachse)



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
5E                                e11*2007/46*0243*..
5E                                e11*2007/46*0244*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169       Skoda Octavia             245/30R19                         AO1) bis A10)
                 (Limousine und Kombi,                                       BF2) E58) E61) K01) K04)
                 Ausführungen mit                                            K28) K51)
                | ehrienkerhinterachse )



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
5E                                e11*2007/46*0243*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135       Skoda Octavia Scout       245/30R19                         01) bis A10)
                                                                             BF2) E61) K01)


Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
ST                                e11*2001/116*0326*..
ST                                e11*2007/46*0014*..
ST                                e8*2007/46*0317*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206       Skoda Superb 3            235/35R19                         AO2) bis A10)
                 (3V; Limousine, Kombi;    [T91)                             BF1) E60a)
                 ab Modelljahr 2015)
                                           235/40R19
                                           A01) K25) K52)


                                           245/35R19
                                           01) KO4)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                           RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                    7b                                                 TuV NORD
Seite :                         4/7                                                            Mobilitat
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_9019



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
SL                              e11*2007/46*0010*..
SL                              e11*2007/46*0034*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125        Skoda Yeti              235/35R19                           AO1) bis A10)
                                          GOU) T91)                           BF2) KO1) KO2)


                                          245/30R19
                                          T89)


                                          245/35R19
                                          GOU) K48)

                                          255/30R19
                                          T91)


                                          265/30R19


                                          275/30R19
                                          GOU) K48)



Auflagen und Hinweise


A01)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
           Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
           dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
           Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A03)       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
           in Anlage O befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
           entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
           nicht zulässig.


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
           Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
           Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
           über die Radkontur hinausragen.

A06)       Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
           Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                7b                                                 TuV NORD
Auftraggeber:               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_9019



A07)    Die Bezieher der Sonderrader sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
        als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
        Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
        Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
        werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
        denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
        wird.


A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
        Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
        und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
        auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).


BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
        Achse: 1+2
        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
        Anzugsmoment: 140 Nm


BF2)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
        Achse: 1+2
        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
        Anzugsmoment: 120 Nm


E57)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung |, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung |, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60a)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
        «    ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
        «    ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
        «    ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

E61)    Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
        «  e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
        « e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13


ER1)    Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
        einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
        Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
        Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
        liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
        nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  7b                                                 TuV NORD
Seite :                       6/7                                                           Mobilitat
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019




GOU)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
          225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


GGA)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
          225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
          dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
          Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GGB)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
          215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
          ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K02)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K25)      An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
          mm aufzuweiten.


K28)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
       Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
       Nr. :                          RA-001089-A0-072
       Anlage-Nr. :                   7b                                                 TuV NORD
       Seite :                        717                                                           Mobilität
       Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
       Teiletyp :                     9EVO_9019



       K48)      An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                 warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




       K51)      Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                 gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
(oe)
                 «   der Filzinnenkofflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                     eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
x




       K52)      Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                 gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                 «   die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
                     Radmitte sind zu entfernen,
                 «   die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                 «   der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                     umgelegte Radhauskante zu klemmen.

       T89)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                 Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                 Reifen). Auflage AQ3) ist jedoch generell zu beachten.

       T91)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                 Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                 Reifen). Auflage AQ3) ist jedoch generell zu beachten.

       Die Anlage 7b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
       Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

       Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen