Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 1/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 758
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: V2
Radausführungskennz.: V2
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 51 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 700 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 2/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, T86) BF1) E45)
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten 215/40R18
Serienreifen in 15Zoll) T89)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Skoda Octavia 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, BF1) E45)
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll
oder 17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93a) BF1) E57) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 205/45R18
Hinterachse)
215/40R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93a) N215) T86) BF1) E58) E61)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse ) 205/45R18
N215) T86)
215/40R18
N225)
225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 3/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Facelift ab 2017, A93a) BF1) E57) E61a)
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit 205/45R18
Verbundlenker-
Hinterachse) 215/40R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180 Skoda Octavia 205/40R18 A02) bis A10)
(Facelift ab 2017, A93a) N215) T86) BF1) E58) E61a)
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit 205/40R18 M+S
Mehrlenkerhinterachse) A93a) T86)
205/45R18
N215)
205/45R18 M+S
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A02) bis A10)
(3T; Limousine, Kombi; BF1) E60)
bis Modelljahr 2014)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 4/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18 A02) bis A10)
BF1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 5/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21
E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
• e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
• e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
• e8*2007/46*0318*
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 6/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 26b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020