Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0149-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53800
ANLAGE: 56 SKODA                                                     Radtyp: APR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

                Fahrzeughersteller              SKODA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
APR9K8FP50D571          PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      810      2364    08/21
APR9K8KA50D571          PCD112 ET50            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      810      2364    08/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: APR9M KBA: 53801 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: APR9M KBA: 53801 Lochkreis: 5x112 ET: 40


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAMP, KAMQ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 5E
                                             140 Nm für Typ : NU
 Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R19 92                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0149-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53800
ANLAGE: 56 SKODA                                                 Radtyp: APR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 5FE;            Limousine;
             e11*2007/46*0012*..                          KAMP; KAMQ                     Frontantrieb;
                                   55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22P; 24J; 5FE;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          KAMP; KAMQ                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
5E            e11*2007/46*0243*.., 63 - 180   215/35R19 85Y    5EG                       ab
              e11*2007/46*0244*..,            225/35R19 88     5FE                       e11*2007/46*0243*01;
              e8*2007/46*0318*..                                                         ab
                                                                                         e11*2007/46*0244*01;
                                                                                         nicht Octavia Scout;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R19 88 5FE                                inkl. Octavia Scout;
                                         225/40R19 93                                    inkl. Octavia RS;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0149-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53800
ANLAGE: 56 SKODA                                                  Radtyp: APR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 4
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0149-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53800
ANLAGE: 56 SKODA                                                  Radtyp: APR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 4
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
KAMP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse APR9M KBA: 53801 Lochkreis 5x112 ET: 35
KAMQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse APR9M KBA: 53801 Lochkreis 5x 112 ET: 40




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.