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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         FMI101980
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                   Fondmetal
               Montageposition:                                        Vorder-und interachse
               Radausführung:                                                  34 5112R
               Radausführungskennz.:                                           112R PCD
               Radgröße:                                                        8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
               Lochzahl:                                                            5
               Mittenlochdurchmesser:                                          66,50 mm
§22 54453*00




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                              950 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             140 Nm
               BF2       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             120 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                            e8 2007 4 041 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 77     Skoda Enya                235/55R19                               A02) bis A10)
                             (Heck- und Allradantrieb,                                         BF1) N245)
                             außer Ausführung Enya
                             RS)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                          e8 2007 4 0249 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147    Skoda Kodia , Skoda 235/45R19                           A02) bis A10)
                             Kodia Scout           A93)                              BF1) E27)

                                                    235/50R19

                                                    245/45R19
                                                    A93)

                                                    255/45R19
                                                    A93a)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                          e8 2007 4 0249 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54453*00




               176 bis 180   Skoda Kodia RS        235/45R19                         A02) bis A10)
                                                   A93)                              BF1)

                                                    235/50R19

                                                    245/45R19
                                                    A93)

                                                    255/45R19
                                                    A93a)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                          e11 2007 4 0243 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135    Skoda Octavia Scout   225/35R19                         A02) bis A10)
                                                                                     BF2) E61)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                          e11 2001 11 032 ..
               3T                          e11 2007 4 0014 ..
               3T                          e8 2007 4 0317 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206    Skoda Superb 3        225/40R19                         A02) bis A10)
                             (3V Limousine,                                          A11) BF1) E60a)
                             Kombi ab Modelljahr   235/35R19
                             2015)                 T91)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
§22 54453*00




                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54453 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001252-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101980


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                       ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                       ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                       ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
§22 54453*00




                        e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                        e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI101980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 29.06.2022
						
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